Kontrollbericht zu Subway, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Subway
Arnulfstraße 41
80636 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Janne Mareike Koschinski
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender …
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Janne Mareike Koschinski
Betreff
Kontrollbericht zu Subway, München [#167150]
Datum
23. September 2019 19:26
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte [geschwärzt], ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Subway Arnulfstraße 41 80636 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janne Mareike Koschinski [geschwärzt] Postanschrift Janne Mareike Koschinski [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Janne Mareike Koschinski
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Subway, München [#167150]
Datum
23. September 2019 19:26
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
VIG-Antrag Subway Sehr geehrte Frau Koschinski, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbrau…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte Frau Koschinski, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da der Betrieb unter Umständen über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, kann die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG) betragen. Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Janne Mareike Koschinski
AW: VIG-Antrag Subway [#167150] Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrem letzten Schreiben schrieben sie &g…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Janne Mareike Koschinski
Betreff
AW: VIG-Antrag Subway [#167150]
Datum
18. Oktober 2019 14:19
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrem letzten Schreiben schrieben sie > Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Darauf Bezug nehmend möchte ich Ihnen im Folgenden meine Gründe für diese spezifische Anfrage mitteilen. Ich habe am 14.09.2019 gegen 17:30 dieses Restaurant besucht, und dort gegessen. Beim Versuch, die dortige Toilette zu nutzen, fiel mir auf, dass keine Seife vorhanden war. Als ich den Mitarbeiter darauf ansprach, ließ dieser mich die Seife im Küchenbereich nutzen, um dort die Hände zu waschen. Etwas später, noch während des gleichen Besuches, habe ich auch mir ein Getränk zapfen wollen am Selbstbedienungszapfsystem, und dabei ist die Zapfdüse für Fanta in meinem Getränk gelandet. Außerdem ist mir bei dem selbigen Besuch aufgefallen, dass Tauben im Laden rumliefen, und teilweise auch im Küchenbereich waren, ohne dass die Mitarbeiter dagegen etwas unternommen haben. Ich habe diese Vorfälle auch Subway Deutschland über Twitter gemeldet, woraufhin Subway eine Reparatur der beschädigten Geräte, sowie eine Nachschulung veranlasst hat. Da ich mir natürlich aufgrund dieser Umstände Sorgen um die hygienischen Umstände in diesem Laden mache, wollte ich die Lebensmittelkontrollinformationen anfordern, um beurteilen zu können, ob ich dort in Zukunft wieder essen möchte. Ich hoffe aufgrund dieser Vorfälle können Sie meine Bedenken sowie den Grund der Anfrage nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen Janne Mareike Koschinski Anfragenr: 167150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Janne Mareike Koschinski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz — VIG)
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz — VIG)
Datum
11. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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