Antwort auf dem Postweg
Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.
Sehr [geschwärzt],
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt], [geschwärzt] bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben.
Mit E-Mail vom 04.09.2022 mahnten Sie die Bearbeitung Ihres Antrages an und teilten mit, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer bereits überschritten worden sei.
Diesen Vorwurf weise ich mit aller Deutlichkeit zurück. Wie Ihnen aufgrund der Vielzahl von Ihnen persönlich in der Vergangenheit bereits gestellten Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bekannt sein dürfte, habe ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren zu beteiligen, daher verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG und ist somit noch nicht überschritten!
Auch dürfte Ihnen bekannt sein, dass Verfahren in den Bereichen Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Verbraucherschutz bevorzugt bearbeitet werden müssen, da es hier um die Gesunderhaltung von Menschen und Tieren geht. Zudem müssen vorrangig Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen für wirtschaftliche Betätigungen der Bürgerinnen und Bürger in den genannten Bereichen erteilt werden. Insofern ist es nicht immer möglich VIG-Anfragen tagesaktuell zu bearbeiten.
Ich werde versuchen Ihr Informationsersuchen nach VIG nunmehr so zügig wie möglich abschließend zu bearbeiten.
Abschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
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