Kontrollbericht zu Sülo's Kebaphaus, Neusäß

Anfrage an: Landratsamt Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sülo's Kebaphaus
Hauptstraße 17
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sülo's Kebaphaus, Neusäß [#262967]
Datum
10. November 2022 14:40
An
Landratsamt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sülo's Kebaphaus Hauptstraße 17 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262967/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Augsburg
Kontrollbericht zu Sülo´s Kebaphaus, Neusäß [#262967] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen …
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Kontrollbericht zu Sülo´s Kebaphaus, Neusäß [#262967]
Datum
15. November 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes betreffend des Betriebs Sülo´s Kebaphaus Hauptstraße 17 << Adresse entfernt >> Wir werden diesen bearbeiten und uns dann erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Augsburg
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Keine Infos, weil der Betrieb angeblich abgemeldet wurde und umg…
Von
Landratsamt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
15. November 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
840,5 KB
Keine Infos, weil der Betrieb angeblich abgemeldet wurde und umgezogen ist.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) [#262967] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe ein Schre…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) [#262967]
Datum
18. November 2022 12:31
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe ein Schreiben erhalten, das zu verstehen gibt, der Betrieb sei umgezogen: "Der Betrieb in der Hauptstraße 17 in << Adresse entfernt >> wurde abgemeldet. Die neue Betriebsstätte befindet sich in der Lohwaldstraße 54 in << Adresse entfernt >>." Evtl. liegt hier ein Missverständnis vor. Der Laden in der Lohwaldstraße ist ebenfalls ein Dönerladen, der von der gleichen Familie betrieben wird. Der Laden in der Hauptstraße existiert, hat sich nicht verändert und die gleichen Mitarbeiter arbeiten dort. Ich habe schon oft dort gegessen - auch in jüngster Vergangenheit. Evtl. hat der Betrieb in der Hauptstraße einen neuen Namen? Als Verbraucher ist dies derzeit nicht klar erkennbar. Evtl. lautet der neue Name "Döner Time". Ich wäre nach wie vor an einer Auskunft interessiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262967/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Augsburg
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mai…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
21. November 2022 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.12.2022. Wir werden Ihren Antrag auf Informationsgewährung auf die neue Betriebsstätte "Dönertime" bezogen bearbeiten und uns dann erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Augsburg
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Prüfbericht erhalten
Von
Landratsamt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
11. Januar 2023
Status
geschwärzt
1,6 MB
Prüfbericht erhalten