Kontrollbericht zu Sushi 51, Groß-Gerau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sushi 51
Odenwaldstraße 1-3
64521 Groß-Gerau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Oliver Mark
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
Oliver Mark
Betreff
Kontrollbericht zu Sushi 51, Groß-Gerau [#55874]
Datum
5. Februar 2019 21:02
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sushi 51 Odenwaldstraße 1-3 64521 Groß-Gerau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Mark <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Mark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Mark
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Oliver Mark
DSGVo vig [#55874] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass …
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
Oliver Mark
Betreff
DSGVo vig [#55874]
Datum
15. Februar 2019 21:27
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Oliver Mark Anfragenr: 55874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Mark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Oliver Mark
AW: DSGVo vig [#55874] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.02.2019. Nach §5 Abs.…
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
Oliver Mark
Betreff
AW: DSGVo vig [#55874]
Datum
23. Februar 2019 00:30
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.02.2019. Nach §5 Abs. 2 Satz 3 VIG ist nur die Entscheidung des Antrages an den oder die Dritte vorzunehmen, nicht die Übermittlung meiner persönlichen Daten. Nach §5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind erst auf Nachfrage meine Daten weiterzugeben. Sollte der oder die Dritte diese Nachfrage stellen, erteile ich die Erlaubnis zur Datenweitergabe hiermit. Mit freundlichen Grüßen Oliver Mark Anfragenr: 55874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Mark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Oliver Mark
AW: DSGVo vig [#55874] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige Ich das Sie meine personenbezogenen Daten…
An Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt Details
Von
Oliver Mark
Betreff
AW: DSGVo vig [#55874]
Datum
9. März 2019 10:53
An
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige Ich das Sie meine personenbezogenen Daten an die beteiligten Dritten weitergeben dürfen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Mark Anfragenr: 55874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Mark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>