Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sushi Sensei
Hansaallee 162
60320 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main [#216388]
Datum
23. März 2021 12:55
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sushi Sensei Hansaallee 162 60320 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216388/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.03.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine …
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main [#216388]
Datum
23. März 2021 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.03.2021 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in ich verweise auf unten stehende Mail vom 23.03.2021 und bitte gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main [#216388]
Datum
6. Januar 2022 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich verweise auf unten stehende Mail vom 23.03.2021 und bitte gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift, da anderenfalls Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann. Sollten Sie sich bis zum 20.01.2022 nicht gemeldet haben, werten wir dies als Antragrücknahme und stellen das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie Sie aus der von Ihnen zitierten ursprünglichen Anfrage vom 23.03.2021 entnehmen…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main [#216388]
Datum
6. Januar 2022 10:03
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Sie aus der von Ihnen zitierten ursprünglichen Anfrage vom 23.03.2021 entnehmen können, hatte ich bereits dort meine Postadresse angegeben. Einer Bearbeitung der Anfrage steht also seit letztem Jahr nichts im Wege. Zur Sicherheit aber hier noch mal ausdrücklich: Antragsteller/in Antragsteller/in Grillparzerstr. 80A << Adresse entfernt >> Frankfurt am Main Mit freundliche Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216388/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main [#216388]
Datum
6. Januar 2022 10:05
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main“ vom 23.03.2021 (#216388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 255 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216388/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Pl…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Sushi Sensei, Frankfurt am Main [#216388], Az. 32.61-30 a VIG 39/21
Datum
25. Januar 2022 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Plattform Frag den Staat im Rahmen der „TopfSecret“-Aktion, Betrieb: „Sushi Sensei“, Hansaallee 162, 60320 Frankfurt am Main Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unseren Grundbescheid vom 06.01.2022 teilen wir Ihnen mit, dass in o. g. Betrieb die beiden letzten Kontrollen zum Zeitpunkt Ihres Antrages am 24.06.2020 und 24.10.2019 stattfanden. Die angeforderten Kontrollberichte können Sie der Anlage entnehmen. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen