Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Sushicaro
Ulmenstraße 1
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2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    3. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock [#59954]
Datum
3. März 2019 15:21
An
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Sushicaro Ulmenstraße 1 18057 Rostock 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Bitte senden Sie uns gemäß § 4 VIG Ihren Namen in Verbindu…
Von
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock [#59954]
Datum
7. März 2019 13:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Bitte senden Sie uns gemäß § 4 VIG Ihren Namen in Verbindung mit einer für Sie Post zustellfähigen Anschrift zu. Es wird Ihnen dann auf dem Postweg die Antwort zugeschickt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie die Antwort an Antragsteller/in Antragsteller/in, Klosterbac…
An Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock [#59954]
Datum
25. April 2019 11:40
An
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie die Antwort an Antragsteller/in Antragsteller/in, Klosterbachstraße 21, 18057 Rostock. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock“ vom …
An Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock [#59954]
Datum
11. Mai 2019 11:31
An
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock“ vom 03.03.2019 (#59954) habe ich Ihr Schreiben vom 25.04.2019 erhalten. Leider haben Sie damit meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Sushicaro, Rostock“ vom 03.03.2019 (#59954) noch nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich zeitnah und vollständig über den vollständigen Stand meiner Anfrage. Insbesondere möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Anfrage sich auf die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen bezogen hat, Ihre bisherige Antwort jedoch nur von einer Kontrolle am 29.10.2018 spricht. Bei Ihrer Antwort bitte ich Sie zudem im Besonderen auf die Kellerräume und Hinterräume (WCs, Flur, Raucherbereich der Angestellten) des Restaurants mit einzugehen. Wurden diese ebenfalls rechtlich geprüft und was waren hierbei die Resultate. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>