Kontrollbericht zu Tacos, Essen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tacos
Salzmarkt 1
45127 Essen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Tacos, Essen [#170349]
Datum
13. November 2019 15:51
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tacos Salzmarkt 1 45127 Essen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.11.2019. Vorsorglich möc…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tacos, Essen [#170349]
Datum
14. November 2019 07:46
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.11.2019. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalte. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist allerdings nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Alle weiteren Verfahrensschriftstücke erhalten Sie per Briefpost an die von Ihnen genannte Anschrift. Ich weise darauf hin, dass die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie sonstige überlassene Informationen ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Anliegens verwendet werden. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie hier: https://www.essen.de/leben/umwelt/DatenschutzhinweiseUmweltamt.de.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Tacos, Essen“ vom 13.11.2019 …
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tacos, Essen [#170349]
Datum
7. Oktober 2020 14:08
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Tacos, Essen“ vom 13.11.2019 (#170349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 261 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170349/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Tacos, Essen“ vom 13.11.2019 …
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tacos, Essen [#170349]
Datum
5. Januar 2021 09:07
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Tacos, Essen“ vom 13.11.2019 (#170349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 351 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170349/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach dem VIG zu Tacos, Salzmarkt 1, 45127 Essen Sehr geehrt XXX, 1. Ihrem Antrag vom 13.11.2019 auf Zug…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG zu Tacos, Salzmarkt 1, 45127 Essen
Datum
4. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrt XXX, 1. Ihrem Antrag vom 13.11.2019 auf Zugang von Informationen nach dem VIG entspreche ich hiermit. 2. Der Informationszugang erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung an den zu beteiligenden Dritten in schriftlicher Form an Ihre Postanschrift. 3. Die Erteilung der Informationen erfolgt kostenfrei. Begründung: Am 13.11.2019 stellten Sie einen Antrag nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie beantragten auf der Grundlage von zwei Fragen Informationen zu den Kontrollergebnissen der letzten beiden amtlichen Betriebskontrollen in dem Betrieb „Tacos", Salzmarkt 1, 45127 Essen. Für den Fall, dass im Rahmen dieser Kontrollen Bemängelungen festgestellt wurden, beantragten Sie, Ihnen die Kontrollberichte zukommen zu lassen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze. Ich bedaure, dass Ihre o. g. Anfrage noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Dies hat nicht nur mit den zahlreichen Anfragen zu tun, die bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Essen eingegangen sind. Im Rahmen der Bearbeitung der Anfragen nach dem VIG sind die Betriebe, zu denen die Herausgabe der Kontrollberichte beantragt wird, gemäß § 5 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW anzuhören. Im Rahmen der Anhörung werden teilweise sehr umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, die eingehend geprüft und echtlich bewertet werden müssen. Ich bitte zudem um Verständnis, dass Aufgaben der Gefahrenabwehr (z. B. Verwaltungsverfahren zur Beseitigung von Missständen in Lebensmittelbetrieben, Bearbeitung von Schnellwarnungen / Rückrufen, Verbraucherbeschwerden und Probenbeanstandungen) vorrangig bearbeitet werden. Der Betrieb, dessen Kontrollberichte Sie verlangen, wurde zu der beabsichtigen Herausgabe der Kontrollberichte zeitnah zu Ihrer Anfrage angehört. Der Betrieb hat einen Antrag auf Offenlegung Ihrer Daten gestellt. Mit heutigem Datum werden dem Betrieb Ihre Daten mitgeteilt. Nach § 5 Abs. 4 VIG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben und ihm ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Dieser Zeitraum beträgt 14 Tage. Da § 5 Abs. 4 VIG bindend formuliert ist, kann dieser Verfahrensschritt trotz der Zustimmung des zu beteiligenden Dritten zu der Auskunftserteilung nicht übersprungen werden. Der Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist ergibt sich aus dem Tag der Zustellung des Bescheids an den Dritten. Der Dritte hat die Möglichkeit, gegen die Feststellungen dieses Bescheides Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu den Informationen für Sie kostenfrei. Hinweis: Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben Widerspruch und Klage gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. § 5 Abs. 4 Satz 1 VIG stellt ausdrücklich fest, dass der Rechtsbehelf gegen die Erteilung von Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG keine aufschiebende Wirkung hat. Dies bedeutet, der Zugang zu den Informationen kann Ihnen auch dann gewährt werden, wenn der Dritte dagegen Klage erhebt. Allerdings kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ganz oder teilweise anordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in 45879 Gelsenkirchen schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr Verordnung - ERVV). Wird die Klage schriftlich eingereicht, so empfiehlt es sich, je zwei Abschriften beizufügen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Die Klagefrist ist nur gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht eingeht. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Rechtsgrundlagen: • Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBI. I S. 2166, 2725) • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBLIS. 1770) • Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf Gebieten des Verbraucherschutzes (Zuständigkeitsverordnung Verbraucherschutz NRW - ZustVOVS NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 662) • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2Q02 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABI. L 31 vom 1.2.2002, S. 1) • Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfahlen (VwVfG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV NRW S. 602 SGV NRW 2010) • Verwaltungsgerichtsordnung (VwG()) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. 15. 686) • Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Land Nordrhein Westfalen vom 7. November 2012 (50V. NRW. 5. 548) jeweils in der zzt. gültigen Fassung Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lebensmittelüberwachung hier: Ihr Antrag nach dem VIG zu Tacos, Salzmarkt 1, 45127 Essen Sehr geehrt [geschwärzt],…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung hier: Ihr Antrag nach dem VIG zu Tacos, Salzmarkt 1, 45127 Essen
Datum
5. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
608,3 KB
Sehr geehrt [geschwärzt], Bezug nehmend auf meinen Bescheid vom 04.02.2021 teile ich Ihnen mit, dass die einzige lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung in dem Betrieb am 03.05.2017 stattgefunden hat. Eine Kopie des Kontrollberichtes füge ich als Anlage diesem Schreiben bei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]