Kontrollbericht zu Taj Mahal, Neuenhagen bei Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taj Mahal
Professor-Zeller-Straße 11
15366 Neuenhagen bei Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Jörg Heidemann
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Jörg Heidemann
Betreff
Kontrollbericht zu Taj Mahal, Neuenhagen bei Berlin [#157811]
Datum
12. Juli 2019 14:17
An
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Taj Mahal Professor-Zeller-Straße 11 15366 Neuenhagen bei Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Heidemann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Heidemann
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Heidemann, ich bestätige Ihnen den Erhalt der E-Mail. Sie wurde an den Fachdienst Lebensmittel…
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Taj Mahal, Neuenhagen bei Berlin [#157811]
Datum
15. Juli 2019 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heidemann, ich bestätige Ihnen den Erhalt der E-Mail. Sie wurde an den Fachdienst Lebensmittelüberwachung zur Bearbeitung weitergeleitet. Anmerkung: Bis auf Widerruf können keine E-Mails mit Anhängen in einem MS-Office-Format (doc, docn, docx, xls, xlsx) empfangen bzw. versendet werden. Senden Sie bitte E-Mail-Anhänge im rtf- oder pdf-Format. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Aufforderung an AS zu Rücknahme Widerspruch gegen Datenweitergabe (44) AZ: 39.20.12 Betreff: Ihr Antrag vom 12.07.…
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Aufforderung an AS zu Rücknahme Widerspruch gegen Datenweitergabe (44)
Datum
13. August 2019 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 39.20.12 Betreff: Ihr Antrag vom 12.07.2019 auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG Sehr geehrter Antragsteller, in Ihrem Antrag vom 12.07.2019 haben Sie nicht Ihre vollständige Adresse mitgeteilt und Sie widersprechen der Weitergabe Ihrer Daten an den angefragten Betrieb. Ich fordere Sie auf, bis zum 20.07.2019 Ihren Widerspruch gegen die Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an den betroffenen Dritten (den Lebensmittelunternehmer, auf dessen Betrieb sich Ihre Anfrage bezieht) unter Angabe des Aktenzeichens 39.20.12/ 70942/050326 zurückzunehmen sowie Ihren zutreffenden Namen und Ihre zutreffende Anschrift anzugeben. Wenn Sie die geforderten Angaben nicht bis zum genannten Termin übermitteln, wird Ihr Antrag abgelehnt. Im Interesse der Rechtssicherheit sowie zur Identifizierung und wirksamen Bekanntgabe des Bescheides, ist es grundsätzlich unumgänglich, dass Sie die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Gemäß §5 Absatz 2 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz-VIG) ist die Überwachungs-behörde verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers, diesem Name und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Es besteht nach § 13 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) kein Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung, da die Behörde aufgrund einer Rechtsvorschrift (hier § 5 Abs. 2 VIG) verpflichtet ist, auf Nachfrage des beteiligten Dritten diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift herauszugeben. Ihre Daten werden auf Nachfrage herausgegeben. Ihre Anonymität kann demnach nicht gewährleistet werden. Anmerkung: Bis auf Widerruf können keine E-Mails mit Anhängen in einem MS-Office-Format (doc, docn, docx, xls, xlsx) empfangen bzw. versendet werden. Senden Sie bitte E-Mail-Anhänge im rtf- oder pdf-Format. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
VIG - Ihr Antrag vom 12.07.2019 auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (44) AZ: 39.20.12 Sehr geehrt…
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
VIG - Ihr Antrag vom 12.07.2019 auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (44)
Datum
22. August 2019 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 39.20.12 Sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrem Antrag vom 12.07.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG habe ich eine Entscheidung getroffen. Ihr Antrag wird abgelehnt. Sie haben an Sprechtagen (Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr, Freitag 09:00 - 12:00) die Möglichkeit, den Bescheid im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Puschkinplatz 12, Haus D in 15306 Seelow unter Angabe des Aktenzeichens 39.20.12/70942/050326 einzusehen bzw. abzuholen. Anmerkung: Bis auf Widerruf können keine E-Mails mit Anhängen in einem MS-Office-Format (doc, docn, docx, xls, xlsx) empfangen bzw. versendet werden. Senden Sie bitte E-Mail-Anhänge im rtf- oder pdf-Format. Mit freundlichen Grüßen