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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Tante Jenny, Husum“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
a — BGB). Eine (einfache) E-Mail genügt diesen Anforderungen ni weist vom 23.05.2019 (naturgemäß) rs Faire ug de ge Er sätzlich auch die Übermittiung des Widerspruchs in elektronischer Form möglich ae m diese den Bestimmungen des $ 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ch 23.01.2003 (BGBl. I S. 102, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2012, BGBl. I S. 846) ent- sprechen. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform — wie hier — kann gem. $ 3a Abs. 2 VwViG, hrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form soweit nicht durch Rechtsvorsc: ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer r versehen ist. Eine „einfache“ E-Mail - wie von Ihnen ge- qualifizierten elektronischen Signatu wählt — genügt diesen Anforderungen jedoch nicht. Erforderlich wäre vielmehr eine sogenannte De-Mail. De-Maildienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen siche- ren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicher machen sollen ($ 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz vom 28.04.2011, BGBi. S. 666, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2019, BGBl. 1 S. 846). Dabei unterscheidet sich die De-Mail von der (einfachen) E- Mail insbesondere dadurch, dass die Nutzung eine Anmeldung bei einem akkreditierten De- Maildienst erfordert ($ 1 Abs. 2 De-Mailgesetz). Für die Öffnung eines Benutzerkontos bei De- Mailanbietern müssen sich die ä ie lassen. Eine Nutzung des De-Maildienstes ist daher erst möglich, nachdem der akkreditierte Dienstanbieter das De-Mailkonto des Nutzers freigeschaltet hat ($ 3 Abs. 4 De-Mailgesetz). Im Falle der Nutzung des De-Maildienstes erstellt der De-Mailanbieter des Absenders eine quali- fiziert signierte Bestätigung, dass eine referenzierte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Versand an einen bestimmten Empfänger entgegengenommen hat. Der De-Mailanbieter des pfängers eine qualifiziert Empfängers erstellt nach Ablage der Nachricht in das Postfach des Em signierte Bestätigung, dass eine referenzierte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt für den hat. Der De-Mailanbieter des Versand an einen bestimmten Empfänger entgegengenommen ° Empfängers erstellt nach Ablage der Nachricht in das Postfach des Empfängers eine qualifiziert signierte Bestätigung, dass er eine referenzierte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt in das Postfach des Empfängers eingestellt hat. Ihnen bzw. Ihrer E-Mail nicht erfüllt. Damit aber wurde der Diese Voraussetzungen werden von Widerspruch auch nicht in elektronischer Form nach $ 3a Abs. 2 des VwVfG erhoben. aher als unzulässig zurückzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2010 Der Widerspruch wäre d om 02.05.2016 — 1 O 42/16 NVWZ 2016, 1032). VII B 112/08 OVG Magdeburg, Beschluss v Hinzu kommt hier, dass es ohnehin fraglich ist, ob ich überhaupt zu der von Ihnen begehrten Auskunft verpflichtet bzw. die für die von Ihnen gewünschte Auskunft zuständige Behörde bin. Maßgeblich ist hier das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinfor- mation (Verbraucherinformationsgesetz — VIG -, vom 17.10.2012, BGBl. | S. 2166, zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 07.08.2013, BGBl. | S. 3154). Gem. $ 2 Abs. 1 VIG hat jeder nach Maß- gabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über z. B. von nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforde- rungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und des Produktsicherheitsgesetzes, der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genann- ten Gesetzes sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den vorge- nannten Abweichungen getroffen worden sind. „Stelle“ im Sinne dieser Vorschrift ist gem. $ 2 Abs. 2 VIG jede Behörde im Sinne des $ 4 Abs. 4 des VwVfG, die hier aufgrund anderer bundes- rechtlicher oder landesrechtlicher Vorschriften öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung der in $ 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs genann-