20190827-tante-jenny.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Tante Jenny, Husum“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
KREIS NORDFRIESLAND R DER LANDRAT - Gr Rechtsabteilung mo fe „m.-n..... Kreis Nordfriesland Postfach 1140 25801 Husum WERE EEE EE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE EEE TE Em Herrn Jochen Schwarz Pestalozziring 11 B 25813 Husum Ihre Zeichen: Auskunft gibt: Herr Brodersen Husum 19,08.2019 Mein Zeichen: 2.20.0,01-WL 82/19 Durchwahl: 67-440 Email: sacha,brodersen@nordfriesland.de Ihr Widerspruch vom 23.05.2019 gegen meinen Bescheid vom 25.04.2019 über Ihren An- trag auf Gewährung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb „Tante Jenny Restaurant & Caf6“, Schiffbrücke 12, 25813 Husum Anhörung gemäß & 87 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schles- wig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung vom 02.06.1992 (GVOBI. SH S. 243), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2017 (GVOBI. SH S. 218) Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihren oben genannten Widerspruch hat mir das Veterinäramt inzwischen zur weiteren Bearbei- tung und Entscheidung vorgelegt. Zunächst ist darauf zu verweisen, dass Sie in Ihrer E-Mail vom 23.05.2019 nicht ausdrücklich Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.04.2019 erheben. Darin heißt es vielmehr: „Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrages.“ Daraus ist zu entnehmen, dass Sie mit der Bescheidung Ihres Antrages nicht einverstanden sind. Ich habe Ihre E-Mail daher zu Ihren Gunsten als Widerspruch gegen meinen Bescheid vom 25.04.2019 gedeutet. Sollten Sie dagegen Widerspruch nicht erhoben haben wollen, so darf ich Sie um einen entsprechenden Hinweis bitten. Ihren Widerspruch müsste ich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage allerdings als unzulässig zurückweisen, da dieser ausschließlich per E-Mail erhoben wurde und damit die nach den ein- schlägigen Vorschriften geforderte Schriftform nicht wahrt. Gem. 8 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. | S. 686, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2019, BGBi. | S. 846) ist der Widerspruch innerhalb eines Mo- nats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach $ 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Hierbei erfordert die Schrift- form grundsätzlich die eigenhändige Namensunterschrift ($ 126 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch nu... Kausanschrift Öffnungszeiten Kommunikationsverbindungen Bankverbindungen """Pmuuuununununnuns Marktstraße 6 Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr Telefon (0 48 41) 67-0 Nospa IBANIBIC 25813 Husum Nachmittags nach Telefax (0 48 41) 67-281 Konto 31 86 DE67217500000000003186 Terminabsprache BLZ 217 500 00 NOLADE21NOS
2% ten Zwecke oder bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der aufgrund des Produktsicher- heitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen. Diese Vorschrift gilt jedoch gem. $ 2 Abs. 2 Satz 2 VIG im Falle einer Gemeinde oder eines Ge- meindeverbandes nur, wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind. Dem Kreis Nordfriesland wurden aber die Aufgaben nach dem Verbraucherinformationsgesetz (bisher) nicht durch Landesrecht übertragen. Ich bin daher nicht „Stelle“ im Sinne des $ 2 Abs. 1 Satz 1 VIG, so dass ein Anspruch auf freien Zugang zu allen bei mir geführten Daten im Sinne des VIG nicht gegeben ist. Ihr Antrag auf Übermittlung von Informationen zu lebensmittelrechtli- chen Kontrollen in dem oben genannten Betrieb wäre schon deshalb abzulehnen. ichti i ässi Ü i Bevor ich Nach alledem wäre beabsichtigt, Ihren Widerspruch als unzulässig zurück zu weisen. jedoch eine endgültige Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich bis zum 17. September 2019 zur beabsichtigten Zurückweisung des Widerspruchs zu äußern bzw. mir mitzuteilen, ob es sich bei Ihrer E-Mail vom 23.05.2019 überhaupt um einen Widerspruch handeln sollte (siehe oben). Sollten Sie den Widerspruch wieder zurück nehmen wollen, so teilen Sie mir auch dies bitte schriftlich bis zum oben genannten Zeitpunkt mit. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Brodefsen