Kontrollbericht zu Taverna Mythos, Melle

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverna Mythos
Neuenkirchener Straße 30
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Taverna Mythos, Melle [#41820]
Datum
15. Januar 2019 15:50
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Taverna Mythos Neuenkirchener Straße 30 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Eingangsbestätigung zu Ihrer TopfSecret-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihr…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrer TopfSecret-Anfrage
Datum
18. Januar 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 15.01.2019 auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb Taverna Mythos. Aufgrund einer Vielzahl von derzeit eingehenden Anträgen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis, falls Sie nicht umgehend eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Hinweis zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten Name, Vorname und Kontaktdaten werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 10 - Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo<http://www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo>. Den Landkreis Osnabrück, FD 10 als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 10, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49015 Osnabrück kontaktieren. Sie können gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft - Recht auf Berichtigung oder Löschung - Einschränkung der Verarbeitung - Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Taverna Mythos, Melle [#41820]
Datum
29. Januar 2019 16:34
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Nicht-öffentliche Anhänge:
AnfragenachdemVerbraucherinformationsgeset.eml
5,2 KB