Kontrollbericht zu Taverne Kyklos

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Taverne Kyklos
Wilderich-Lang-Straße 10, München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Dominik Hayon
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
Kontrollbericht zu Taverne Kyklos [#36879]
Datum
14. Januar 2019 16:16
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Taverne Kyklos Wilderich-Lang-Straße 10, München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Hayon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Hayon, …
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung
Datum
15. Januar 2019 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hayon, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Belange des Betriebes "Taverne Kyklos" betroffen sind, wird dem Betrieb Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 Absatz 1 VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Auf Nachfrage des Betriebes müssen wir diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offenlegen (§ 5 Absatz 2 Satz 3 und 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Hay…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung
Datum
17. Januar 2019 14:21
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Hayon, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitteilen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Wenn Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Falls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Dominik Hayon
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung [#36879] Sehr geehrt&l…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung [#36879]
Datum
19. Januar 2019 22:35
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, diese Anfrage zu bearbeiten und dabei auch meinen Widerspruch zu berücksichtigen. Sollte es tatsächlich zur Nachfrage durch den Lebensmittelunternehmer kommen, informieren Sie mich bitte erneut, damit ich den Widerspruch ggf. aufheben kann. Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon Anfragenr: 36879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Hayon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung [#36879] Sehr geehrter…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung [#36879]
Datum
22. Januar 2019 09:03
Status
Sehr geehrter Herr Hayon, uns liegt eine Anfrage des Lebensmittelunternehmers vor. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit einer Datenweitergabe einverstanden sind und Ihren Widerspruch zurückziehen. Tun Sie dies nicht, können wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG muss die Behörde die Daten auf Nachfrage herausgeben, so dass in der Konsequenz bei Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs der Antrag abgelehnt werden muss. Wir bitten um Antwort bis spätestens 25.01.19. Mit freundlichen Grüßen

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Dominik Hayon
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung [#36879] Sehr geehrt&l…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
Dominik Hayon
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Taverne Kyklos), Eingangsbestätigung [#36879]
Datum
22. Januar 2019 09:17
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall gestatte ich die Datenweitergabe und nehme den Widerspruch zurück. Mit freundlichen Grüßen Dominik Hayon Anfragenr: 36879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Hayon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>