Kontrollbericht zu Tegut, Eppstein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tegut
Valterweg 1
65817 Eppstein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Niclas Roth
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Niclas Roth
Betreff
Kontrollbericht zu Tegut, Eppstein [#165437]
Datum
29. August 2019 10:02
An
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tegut Valterweg 1 65817 Eppstein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niclas Roth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Niclas Roth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niclas Roth

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Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihr Antrag auf Informationserteilung nach dem VIG (.,Topf Secret") Sehr geehrte xxxxxxxxxxxx, Sie haben übe…
Von
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationserteilung nach dem VIG (.,Topf Secret")
Datum
7. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte xxxxxxxxxxxx, Sie haben über die Internetplattform „Topf Secret" bei der zuständigen Behörde Einsicht in amtliche Kontrollberichte beantragt und ein Verwal­tungsverfahren eingeleitet. Gerne möchten wir Ihrem Informationsinteres­se nachkommen, Ihnen Transparenz bieten und gemeinsam mit Ihnen kon­struktiv auf die Kontrollergebnisse eingehen. Wir laden Sie daher dazu ein, im tegut...-Markt in Eppstein, Valterweg 1 Einsicht in die Kontrollberichte zu nehmen. Gerne stehen wir Ihnen hierzu Rede und Antwort. Im Vorfeld möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz für Transparenz bei Lebensmittelkontrollen, was in 2019 dem Landtag in Schleswig Holstein vorgelegt wurde, vorsieht, dass -im Falle einer Ertei­lung von Auskünften über die Inhalte von amtlichen Kontrollberichten -diese nicht ausgehändigt, nicht vom Verbraucher fotografiert und nicht vervielfältigt werden dürfen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese gesetzlichen Vorgaben durch den Verbraucher sieht das Gesetz sogar Bußgelder vor. Dies bitten wir Sie ent­sprechend zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann eine Veröffentlichung der betreffenden Kontrollbe­richte auch zu Datenschutzverstößen führen, für welche die handelnden Personen persönlich verantwortlich und haftbar sind. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Vorschlag eines gemeinsamen Gesprächs vor Ort annehmen und sich bei uns unter u. g. Kontakt melden, damit wir weitere Schritte vereinbaren können.