Kontrollbericht zu Tegut, Wiesbaden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tegut
Fondetter Straße 26
65207 Wiesbaden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Niclas Roth
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Niclas Roth
Betreff
Kontrollbericht zu Tegut, Wiesbaden [#165318]
Datum
27. August 2019 20:21
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tegut Fondetter Straße 26 65207 Wiesbaden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niclas Roth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Niclas Roth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niclas Roth
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auto Reply Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mi…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden diese an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail nicht ausreichend für die Wahrung von Fristen bei Einsprüchen bzw. Widersprüchen ist. Hierzu bedarf es der Schriftform oder der Niederschrift in unserem Amt. Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Teutonenstraße 1 65187 Wiesbaden
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Information…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach§ 5 Abs. 2 Satz 3 VIG Tegut .. gute Lebensmittel, Fondetter Str. 26, 65207 Wiesbaden
Datum
22. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

ehr geehrte xxxxxxxxx, nach Prüfung Ihres Antrages vom 27.08.2019 auf Informationserteilung nach dem Verbrau­cherinformationsgesetz (VIG) haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informa­tionen entschieden. Wir werden Ihnen die zusammengefassten Informationen der letzten beiden Kontrollberichte zu o.g. Betrieb vor Antragstellung nach Ablauf von zehn Werktagen postalisch übersenden, wenn der Betrieb nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Diese Entscheidung wurde dem o.g. Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Zudem for­derte dieser nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Offenlegung des Namens sowie der Anschrift des Antragstellers. Der gesetzlichen Verpflichtung sind wir nachgekommen und haben dem Lebensmittelunternehmer Ihre Daten mitgeteilt.

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Informationserteilung nach dem VIG (,,Topf Secret") Sehr geehrte xxxxxxx, Sie haben über die…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationserteilung nach dem VIG (,,Topf Secret")
Datum
27. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte xxxxxxx, Sie haben über die Internetplattform „Topf Secret" bei der zuständigen Behörde Einsicht in amtliche Kontrollberichte beantragt und ein Verwal­tungsverfahren eingeleitet. Gerne möchten wir Ihrem Informationsinteres­se nachkommen, Ihnen Transparenz bieten und gemeinsam mit Ihnen kon­struktiv auf die Kontrollergebnisse eingehen. Wir laden Sie daher dazu ein, im tegut...-Markt in Wiesbaden, Fondetter Str. 26 Einsicht in die Kontrollberichte zu nehmen. Gerne stehen wir Ihnen hierzu Rede und Antwort. Im Vorfeld möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz für Transparenz bei Lebensmittelkontrollen, was in 2019 dem Landtag in Schleswig Holstein vorgelegt wurde, vorsieht, dass -im Falle einer Ertei­lung von Auskünften über die Inhalte von amtlichen Kontrollberichten -diese nicht ausgehändigt, nicht vom Verbraucher fotografiert und nicht vervielfältigt werden dürfen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese gesetzlichen Vorgaben durch den Verbraucher sieht das Gesetz sogar Bußgelder vor. Dies bitten wir Sie ent­sprechend zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann eine Veröffentlichung der betreffenden Kontrollbe­richte auch zu Datenschutzverstößen führen, für welche die handelnden Personen persönlich verantwortlich und haftbar sind. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Vorschlag eines gemeinsamen Gesprächs vor Ort annehmen und sich bei uns unter u. g. Kontakt melden, damit wir weitere Schritte vereinbaren können.