Kontrollbericht zu Tenmanya asiatisches Restaurant, Laufenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tenmanya asiatisches Restaurant
Feldgrabenstraße 1, Laufenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Tenmanya asiatisches Restaurant, Laufenburg [#39667]
Datum
15. Januar 2019 07:03
An
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tenmanya asiatisches Restaurant Feldgrabenstraße 1, Laufenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. Januar 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2019. Sie erhalten in den nächsten Tagen auf dem Postweg Nachricht von uns. Freundliche Grüße
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (7) Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.01.2019 stell…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (7)
Datum
13. Februar 2019 14:54
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 15.01.2019 stellten Sie beim Landratsamt Waldshut einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Ihr Antrag wurde unter dem Aktenzeichen 52/505.00 VIG 7 registriert. Die Zustellung eines amtlichen Schreibens an die von Ihnen angegebene Adresse ist gescheitert. Das Schreiben kam mit dem Vermerk zurück: "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." Das Landratsamt Waldshut -Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- kann den Vorgang aus diesem Grund aktuell nicht weiter bearbeiten. Bitte geben Sie bei weiterem Schriftverkehr das o. g. Aktenzeichen an. Freundliche Grüße

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Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (7) Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag vom 15.01.2019 stell…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (7)
Datum
21. Februar 2019 14:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag vom 15.01.2019 stellten Sie beim Landratsamt Waldshut einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Wir bestätigten den Eingang Ihrer Anfrage am 25.01.2019 und kündigten ein Anschreiben auf dem Postweg an. Unser Schreiben vom 01.02.2019 konnte unter der von Ihnen angegebenen Anschrift nicht zugestellt werden und ging mit dem entsprechenden Vermerk des Zustellers am 13.02.2019 an uns zurück. Mit gleichem Datum teilten wir Ihnen dies - wiederum per E-Mail - mit. Wie auch dort schon mitgeteilt, ist eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags damit nicht möglich. Daher schließen wir die Angelegenheit bei uns ab. Freundliche Grüße