Kontrollbericht zu Thai-Asien Restaurant, Engen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Thai-Asien Restaurant
Hauptstraße 41
78234 Engen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Thai-Asien Restaurant, Engen [#160353]
Datum
28. Juli 2019 07:39
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Thai-Asien Restaurant Hauptstraße 41 78234 Engen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Anfrage. Der weitere Schriftverkehr erfolgt a…
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai-Asien Restaurant, Engen [#160353]
Datum
29. Juli 2019 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Anfrage. Der weitere Schriftverkehr erfolgt auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.2019. Ich gehe weiterhin davon aus, dass d…
An Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai-Asien Restaurant, Engen [#160353]
Datum
13. August 2019 14:00
An
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.07.2019. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Anfrage für mich kostenfrei ist. Sollten über den genannten gebühren- und auslagenfreien Betrag von 1000,-- € hinaus Kosten für mich entstehen, ziehe ich meinen Antrag zurück. Ebenso möchte ich nicht, dass meine persönlichen Daten an den Betrieb herausgegeben werden. Ich widerrufe in sofern mein Einverständnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - landratsamt_kn_29072019.pdf Anfragenr: 160353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr u.a. Widerruf des Einverständnisses zur Datenweitergabe erfolgt leider zu spät. …
Von
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai-Asien Restaurant, Engen [#160353]
Datum
13. August 2019 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr u.a. Widerruf des Einverständnisses zur Datenweitergabe erfolgt leider zu spät. Bei Ihrer Antragsstellung am 28.07.2019 haben Folgendes angegeben: "Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags." Der betroffene Betrieb hat am 06.08.2019 nach Name und Anschrift des Antragsstellers gefragt. Aufgrund Ihrer Angaben im Antrag wurde zwischenzeitlich Ihr Name und Ihre Anschrift an den Betrieb übermittelt. Zwischenzeitlich ist auch ein Bescheid (gebührenfrei) an Sie unterwegs, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird. Dies bedeutet, dass 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides an den Betrieb, Sie die gewünschte Information erhalten. Mit freundlichen Grüßen