Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Thai Wok
Hauptstraße 48
67105 Schifferstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt [#50258]
Datum
26. Januar 2019 11:20
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Thai Wok Hauptstraße 48 67105 Schifferstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt“ vo…
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt [#50258]
Datum
12. April 2019 15:59
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt“ vom 26.01.2019 (#50258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2019 15:59
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 12.04.2019 verweisen wir auf unsere Nachricht vom…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt [#50258]
Datum
15. April 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
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1,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 12.04.2019 verweisen wir auf unsere Nachricht vom 09.04.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt“ vom …
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt [#50258]
Datum
8. Mai 2019 04:11
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt“ vom 26.01.2019 (#50258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Warum soll ICH einen neuen Antrag stellen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom heutige Tage verweisen wir auf unsere E-Mail vom …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt [#50258]
Datum
8. Mai 2019 08:52
Status
Warte auf Antwort
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1,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom heutige Tage verweisen wir auf unsere E-Mail vom 09.04.2019 und teilen Ihnen erneut mit, dass Ihre besagte Anfrage möglicherweise aufgrund der Vielzahl an Anfragen untergegangen ist. Wir bitten erneut dies zu entschuldigen. Ihre E-Mail vom heutigen Tagen werden wir als neue Anfrage ansehen und diese selbstverständlich bevorzugt bearbeiten. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens werden Sie über unsere Entscheidung auf dem Postweg informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt“ vom …
An Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt [#50258]
Datum
19. Mai 2019 09:30
An
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt“ vom 26.01.2019 (#50258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen angefragte Betrieb wurde zu Ihrer Anfrage angehört. Nach Abschluss …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Thai Wok, Schifferstadt [#50258]
Datum
20. Mai 2019 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen angefragte Betrieb wurde zu Ihrer Anfrage angehört. Nach Abschluss des Anhörverfahrens erhalten Sie weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen