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Kontrollbericht zu Tiwa-Markt, Bad Rothenfelde

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Tiwa-Markt
Frankfurter Straße 51
49214 Bad Rothenfelde

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Dezember 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausg…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Tiwa-Markt, Bad Rothenfelde [#171607]
Datum
6. Dezember 2019 13:55
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Tiwa-Markt Frankfurter Straße 51 49214 Bad Rothenfelde 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171607 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrte<Information-entfernt> leider sind Ihre Angaben unvollständig bzw. nicht korrekt. Eine melderec…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tiwa-Markt, Bad Rothenfelde [#171607]
Datum
6. Januar 2020 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> leider sind Ihre Angaben unvollständig bzw. nicht korrekt. Eine melderechtliche Überprüfung Ihrer Person konnten mit Ihren bisher gemachten Angaben nicht durchgeführt werden. Bitte teilen Sie mir Ihre komplette und korrekte Meldeanschrift inkl. Hausnummer mit. Auf Nachfrage des angefragten Betriebes sind Ihr Name und Ihre Anschrift durch den Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück offen zu legen. Sollte ich bis einschließlich zum 12.01.2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten oder eine melderechtliche Überprüfung Ihrer Daten keine Übereinstimmung bringen, ist Ihr Antrag aufgrund unvollständiger bzw. falscher Angabe abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mail vom 06.12.2019 haben Sie um Übersendung der letzten beiden Ko…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Tiwa-Markt, Bad Rothenfelde [#171607]
Datum
16. Januar 2020 09:45
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mail vom 06.12.2019 haben Sie um Übersendung der letzten beiden Kontrollberichte für die Betriebsstätte "TIWA-Markt", Frankfurter Str. 51, 49214 Bad Rothenfelde, gebeten. Ich habe Sie am 06.01.2020 per E-Mail aufgefordert, mir Ihre vollständige und korrekte Anschrift mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ist daher nicht möglich und wird aus diesem Grund von mir abgelehnt. Kostenentscheidung: Dieser Bescheid ergeht gem. § 7 Abs. 1 S. 2 VIG gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte): Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück erhoben werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.