Kontrollbericht zu Toma's Grill, Paderborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Toma's Grill
Schwabenweg 79 a
33102 Paderborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Kontrolle vom 08.04.2020 ergab keine Beanstandungen
Der Kontrollbericht vom 10.05.2021 enthält 11 Verstöße mit 40 Risikopunkten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Toma's Grill, Paderborn [#248795]
Datum
11. Mai 2022 16:28
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Toma's Grill Schwabenweg 79 a 33102 Paderborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248795/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >>   Ihre Anfrage vom 11.05.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darau…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Toma's Grill, Paderborn [#248795]
Datum
12. Mai 2022 17:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >>   Ihre Anfrage vom 11.05.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d. h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill Der Kontrollbericht …
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill
Datum
9. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill Der Kontrollbericht vom 10.05.2021 enthält 11 Verstöße mit 40 Risikopunkten. Ein zweite Kontrolle ergab keine Beanstandungen. Ob diese vor oder nach der Kontrolle am 10.05.2021 durgeführt wurde ist nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt welche Aussage die Risikopunke haben und ob die festgestellenen Mängel behoben wurden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill [#248795] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre N…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill [#248795]
Datum
13. Juni 2022 12:17
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachrich und die Übersendung des Kontrollberichtes. Können Sie mir noch abschließend mitteilen wann die zweite Kontrolle durchgeführt wurde und ob die Verstöße vom 10.05.2021 abgestellt wurden. Vielen Dank liebe Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248795/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
WG: Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill [#248795] Sehr << Antragsteller:in >> nach § 2 Abs…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
WG: Erfolgreiche Antwort - Paderborn - Tomas Grill [#248795]
Datum
14. Juni 2022 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 2 Abs. 1 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten zu nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen des LFGB sowie Maßnahmen und Entscheidungen. Zu Ihrer Anfrage, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen stattgefunden haben, teile ich Ihnen ergänzend zu meinem Bescheid vom 09.06.2022 mit, dass die beiden letzten Kontrollen am 08.04.2020 und am 10.05.2021 stattgefunden haben. Bei der Kontrolle am 10.05.2021 wurden Beanstandungen festgestellt. Die Beanstandungen und die Maßnahmen sind im Kontrollbericht aufgeführt. Dieser ist abschließend. Somit liegen Ihnen alle Informationen vor.