Kontrollbericht zu Toscana Stübchen, Velbert

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Toscana Stübchen
Elberfelder Straße 191
42553 Velbert

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    21. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Toscana Stübchen, Velbert [#44399]
Datum
16. Januar 2019 20:21
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Toscana Stübchen Elberfelder Straße 191 42553 Velbert 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1050-2019 Mein Az.: 1050-2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen.…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1050-2019
Datum
18. Januar 2019 09:32
Status
Warte auf Antwort
Mein Az.: 1050-2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Hinweis: Auf Nachfrage sind dem Gewerbetreibenden Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichem Gruß

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1050-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, der angefragte Gewerbebetrieb wurde zur Ausku…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1050-2019
Datum
29. Januar 2019 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, der angefragte Gewerbebetrieb wurde zur Auskunftserteilung angehört. Gemäß § 5 Abs. 2 VIG verlängert sich die Frist zur Durchführung dieses Verfahrens. Mit freundlichem Gruß