Kontrollbericht zu Trattoria Italiana, Murnau a

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Trattoria Italiana
Kohlgruber Straße 26
82418 Murnau a. Staffelsee

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Trattoria Italiana, Murnau a [#150040]
Datum
11. Juni 2019 10:39
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Trattoria Italiana Kohlgruber Straße 26 82418 Murnau a. Staffelsee 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informati…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Italiana, Murnau a [#150040]
Datum
11. Juni 2019 16:03
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen gemäß § 1 i.V.m § 2 Absatz 1 VIG ist bei uns am 11.06.2019 eingegangen. Informationen zur Weitergabe Ihrer Daten: Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht zum Beispiel nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Wenn Sie Ihren Antrag nicht bis zum 23.06.2019 zurücknehmen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Weiteres Verfahren bei Aufrechterhaltung Ihres Antrags: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherschutzinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Hinweise zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir jedoch verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18, 20, 21 zu: Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter https://www.lra-gap.de/de/datenschutz.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Italiana, Murnau a [#150040]
Datum
12. Juni 2019 10:27
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Sollte der betroffene Dritte die Offenlegung nachfragen, so bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in der Lebensmittelunternehmer hat einen Antrag gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG gestellt …
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Italiana, Murnau a [#150040]
Datum
15. Juli 2019 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Lebensmittelunternehmer hat einen Antrag gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG gestellt und die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift beantragt. Sollten Sie ihren Antrag bis zum 21.07.2019 aufrecht erhalten, werden dem Lebensmittelunternehmer Ihr Name und Ihre Anschrift auf dem Postweg mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück und verzichte darauf den Einblick in Kontroll…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Italiana, Murnau a [#150040]
Datum
15. Juli 2019 12:10
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück und verzichte darauf den Einblick in Kontrollberichte zu Trattoria Italiana, Murnau a [#150040] zu erhalten. Die überlange Dauer der Bearbeitung meiner Anfrage und die Reaktion des Restaurantbetreibers spricht in meinen Augen Bände! Einer Weitergabe meiner Kontaktdaten stimme ich nicht zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail über die Rücknahme ihres Antrages nach dem Verbraucherinformat…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Italiana, Murnau a [#150040]
Datum
15. Juli 2019 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre E-Mail über die Rücknahme ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetzt (VIG) vom 11.06.2019 erhalten. Die von Ihnen gerügte Verfahrensdauer war nicht überlang. Bereits in unserer Empfangsbestätigung vom 11.06.2019, also vom Tag des Antragseingangs, haben wir Sie darauf hingewiesen, dass sich die gesetzliche Frist durch Beteiligung des Lebensmittelunternehmers auf zwei Monate ( § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG) verlängert. Im Rahmen der Anhörung stimmte dieser einer Herausgabe der Kontrollberichte zu und stellte zugleich einen Antrag auf die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Mit freundlichen Grüßen