Kontrollbericht zu Trattoria Toscana, Saarbrücken

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von
Trattoria Toscana
Fröschengasse 18-20
66111 Saarbrücken

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Johannes Heeg
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Johannes Heeg
Betreff
Kontrollbericht zu Trattoria Toscana, Saarbrücken [#33735]
Datum
25. September 2018 14:16
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von Trattoria Toscana Fröschengasse 18-20 66111 Saarbrücken
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Heeg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Heeg
Johannes Heeg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Trattoria Toscana, Saarbrüc…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Johannes Heeg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Toscana, Saarbrücken [#33735]
Datum
29. Oktober 2018 10:57
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Trattoria Toscana, Saarbrücken“ vom 25.09.2018 (#33735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Heeg Anfragenr: 33735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Heeg
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Sehr geehrter Herr Heeg, mit großem Bedauern mussten wir bzgl. Ihrer oben genannten Anfrage feststellen, dass weg…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Toscana, Saarbrücken [#33735]
Datum
31. Oktober 2018 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heeg, mit großem Bedauern mussten wir bzgl. Ihrer oben genannten Anfrage feststellen, dass wegen einer internen EDV-Störung Ihre Mail nicht an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet wurde. Hinsichtlich der angemahnten 1 Monats-Fristüberschreitung darf ich allerdings darauf hinweisen, dass in Fällen von Drittbeteiligung (:= gewünschte Info über konkreten Betrieb mit natürlicher Person als Lebensmittelunternehmerin) wie vorliegend gem. § 5 II S. 2 VIG die Frist zwei Monate beträgt. In der Sache selbst darf ich Ihnen mitteilen, dass der Betrieb der Gaststätte seitens der Lebensmittelunternehmerin aufgegeben und am 24.05.2018 abgemeldet wurde. Bei Betriebsaufgabe entfällt regelmäßig auch ein aus Gründen der Markttransparenz berechtigtes Interesse an Informationen über den aufgegebenen Betrieb, da selbiger nicht mehr Marktteilnehmer ist, so dass ein künftiger Konsum aus dieser Quelle ausgeschlossen ist. Der Gesetzeszweck der Marktransparenz steht neben dem Gesundheitsschutz. Die Markttransparenz soll künftiges Konsumverhalten durch die Informationsmöglichkeit über LM-Konsumanbieter für den Verbraucher steuern. Bei aufgegebenen Betrieben fällt dieses Motiv und insgesamt ein insoweit berechtigtes Dateninteresse weg. Sollten Sie demgegenüber ausnahmsweise individuelle Gründe für eine Informationsberechtigung glaubhaft machen wollen, kann ein dahingehend substantiierter Antrag mit entsprechender Anhörung des Betroffenen einzelfallbezogen nochmals übergeprüft werden. Diese Antwortmail ergeht gebührenfrei. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüssen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Johannes Heeg
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 31. Oktober und die Informatio…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
Johannes Heeg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Trattoria Toscana, Saarbrücken [#33735]
Datum
5. November 2018 12:05
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 31. Oktober und die Information, dass die Gaststätte am 24.05.2018 abgemeldet wurde! Mit freundlichen Grüßen Johannes Heeg Anfragenr: 33735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Heeg