Kontrollbericht zu Trocadero, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Trocadero
Alt-Vinnhorst 119
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Trocadero, Hannover [#177206]
Datum
27. Januar 2020 15:05
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Trocadero Alt-Vinnhorst 119 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177206 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund Ihres Antrags werden wir…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
17. Juli 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grund Ihres Antrags werden wir ein entsprechendes Verwaltungsverfahren einleiten. Dieses erfordert, dass wir das betroffene Lebensmittelunternehmen anhören. Sollte dieser im Rahmen des Verfahrens die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, müssen wir diesem Verlangen nachkommen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmens ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie haben in Ihrem o.g. Antrag der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen. Ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe ist aufgrund des rechtlich bestehenden Anspruchs des betroffenen Lebensmittelunternehmens nicht möglich. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund weiter aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206] Sehr geehrteAntragsteller/in Danke, dass Sie mir …
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206]
Datum
18. Juli 2020 03:09
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke, dass Sie mir nach einem halben Jahr antworten. Schade nur, dass es sich dabei lediglich um einen standardisierten Text handelt, der mich vermuten lässt, dass Sie meine Anfrage noch nicht einmal gelesen haben. Bitte gehen Sie konkret auf meine Anfrage ein. Diese verlangt keinen Verwaltungsakt in Form eines Verwaltungsverfahrens. Ich bitte Sie! Es handelt sich lediglich um ein reines Auskunftsersuchen. Die weiteren Infos dazu, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Erläuterungen. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Trocadero Alt-Vinnhorst 119 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177206/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfr…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206]
Datum
18. Juli 2020 03:14
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Trocadero, Hannover“ vom 27.01.2020 (#177206) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 143 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177206/
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206] Sehr geehrteAntragsteller/in die späte Rückmeldun…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206]
Datum
20. Juli 2020 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die späte Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen, diese resultiert aus der Masse an Anfragen über das auch von Ihnen genutzte Portal. Ihre Anfrage wurde gelesen und auch durch den standardisierten Text konkret darauf eingegangen. Nachfolgend gehen wir gerne noch konkreter auf Ihre Anfrage bzw. Ihre Anmerkungen ein. Entgegen Ihre Auffassung handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um ein einfaches Auskunftsersuchen, was keine Einleitung eines Verwaltungsverfahrens erfordert. Ihre Anfrage richtet sich nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die begehrten Informationen werden gem. § 4 Abs. 1 VIG auf Antrag erteilt. Dieser schließt gem. § 5 Abs. 1 VIG ein entsprechendes Verwaltungsverfahren mitsamt der Beteiligung Dritter, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können (Lebensmittelbetreiber bzw. Lebensmittelunternehmen), ein. Gründe von dieser Beteiligung abzusehen sind weder ersichtlich noch vorgetragen worden. Im Rahmen dieser Beteiligung hat der Dritte gem. § 5 Abs. 2 VIG das Recht auf Nachfrage den Namen und die Anschrift des Antragsstellers zu erhalten. Wie in der letzten Mail mitgeteilt und begründet, ist ein Widerspruch der Datenweitergabe in diesem Fall nicht möglich. Wir bitten Sie daher erneut, uns mitzuteilen, ob sie einer etwaigen Datenweitergabe zustimmen, falls der Lebensmittelbetreiber hiernach verlangt. Andernfalls kann ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206] Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen Ihrer Absic…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206]
Datum
26. Juli 2020 01:09
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen Ihrer Absicht ist dies ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine zeitnahe Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177206/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206] Sehr geehrteAntragsteller/in wenn Sie ohne die Zu…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206]
Datum
26. Juli 2020 14:25
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wenn Sie ohne die Zustimmung der Datenweitergabe partout nicht tätig werden möchten, so sollen Sie diese bekommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177206/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfr…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#177206]
Datum
23. Januar 2021 04:35
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Trocadero, Hannover“ vom 27.01.2020 (#177206) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 332 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177206/