Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Untervegs
Neue Linner Straße 27
47799 Krefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld [#60076]
Datum
5. März 2019 09:16
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Untervegs Neue Linner Straße 27 47799 Krefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 026/2019 392 — Az…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 026/2019
Datum
7. März 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

392 — Az. IFG NRW 026/2019 — Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Sache ist hier unter dem o.a. Aktenzeichen eingetragen worden. Mit freundlichem Gruß
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag na…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
27. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
702,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 05.03.2019. Leider muss ich mich mit einer Rückfrage an Sie wenden. Nach § 4 Absatz 5 Satz 3 des Verbraucherinformationsgesetzes hat der Betroffene Dritte, also der Lebensmittelunternehmer, grundsätzlich das Recht, Ihnen die begehrten Informationen selbst zu erteilen, es sei denn, Sie als Antragsteller bitten ausdrücklich um eine behördliche Auskunftserteilung. Dies ist in Ihrem Antrag jedoch so nicht eindeutig ersichtlich. Insofern ist es zur weiteren Bearbeitung erforderlich, mir mitzuteilen, ob ich Ihre personenbezogenen Daten auch zum Zwecke der Auskunftserteilung durch den Lebensmittelunternehmer (Selbsteintrittsrecht) an diesen weiterleiten kann oder ob Sie ausdrücklich eine behördliche Auskunft erbitten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [39/2 he- IFG NRW 026/2019] [#60076] Sehr geehrte Damen und …
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [39/2 he- IFG NRW 026/2019] [#60076]
Datum
8. April 2019 16:38
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Da es sich um meine Anfrage um eine Anfrage zu Abweichungen nach LFBG handelt, greift § 4 Absatz 5 Satz 3 VIG nicht. Deshalb bitte ich um eine Weiterbearbeitung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [39/2 he- IFG NRW 026/2019] [#60076] Sehr geehrteAntragstell…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [39/2 he- IFG NRW 026/2019] [#60076]
Datum
13. Mai 2019 10:23
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld“ vom 05.03.2019 (#60076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Juni 2019
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
geschwärzt
928,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60076 und zudem im Anhang. Meine Anfrage vom 5. März 2019 wurde trotz Nachfragen bisher nicht beantwortet. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld“ vom 05.03…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld [#60076]
Datum
12. Juni 2019 15:07
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld“ vom 05.03.2019 (#60076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld“ vom 05.03…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld [#60076]
Datum
21. Juni 2019 08:49
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld“ vom 05.03.2019 (#60076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 05. März 2019 stellte ich an die "Stadt Krefeld - Fachbereich Ordnung" …
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld [#60076]"
Datum
21. Juni 2019
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 05. März 2019 stellte ich an die "Stadt Krefeld - Fachbereich Ordnung" eine Anfrage über die Herausgabe von Informationen bezüglich lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen für Untervegs Neue Linner Straße 27 47799 Krefeld Am 27. März 2019 wendete sich Hr. Heikaus an mich, mit der Bitte ihm mitzuteilen, ob er meine personenbezogenen Daten auch zum Zwecke der Auskunftserteilung durch den Lebensmittelunternehmer (Selbsteintrittsrecht) an diesen weiterleiten könne. Da es sich um meine Anfrage um eine Anfrage zu Abweichungen nach LFBG handelt, greift § 4 Absatz 5 Satz 3 VIG aber nicht, was ich Herrn Heikaus auch mitteilte. Seitdem habe ich keine Rückmeldung mehr erhalten. Die gesetzlichen Fristen sind mittlerweile weit überschritten. Auf Rückfragen per E-Mail wird nicht reagiert. Deshalb wende ich mich nun an Sie, mit der Bitte zur Klärung der Sachverhalte, da mir ansonsten nur der Rechtsweg als nächster Schritt offen stehen würde, was aber sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse sein wird. Meine bisherigen Kommunikationsversuche finden Sie im Anhang und unter https://fragdenstaat.de/a/60076 Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld“ vom 05.03…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage "Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld [#60076]" [#60076]
Datum
27. Juni 2019 11:28
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld“ vom 05.03.2019 (#60076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
E-Mail: Guten Morgen Herr Antragsteller/in, ich möchte auf Ihre E-Mail vom 21.06.2019 an Herrn Oberbürgermeiste…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort: WG: Anfrage "Kontrollbericht zu Untervegs, Krefeld [#60076]"
Datum
17. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
E-Mail: Guten Morgen Herr Antragsteller/in, ich möchte auf Ihre E-Mail vom 21.06.2019 an Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer zurückkommen. Wir haben für Sie noch einmal mit der zuständigen Abteilung gesprochen. Es stellte sich heraus, dass es zu einem Versehen aufgrund der Vielzahl an eingegangenen Anträgen gekommen war, das wir zu entschuldigen bitten. In Kürze wird Sie ein Schreiben hierzu unmittelbar von der Abteilung erreichen. Vielen Dank noch einmal für Ihre Geduld. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 05.03.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Bearbeitu…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 05.03.2019
Datum
22. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
306,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Bearbeitung Ihres Antrages vom 05.03.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe ich ich festgestellt, dass der Betrieb unter der von Ihnen angegebenen Adresse, Neue Linner Straße 27, nicht gemeldet ist. Das Restaurant "Untervegs" befindet sich auf der Dießemer Straße 166 in 47799 Krefeld. Zu diesem Betrieb gebe ich Ihnen wie folgt Auskunft: 1. Die letze Betriebskontrolle fand am 16.10.2018 statt. Weiter zurückliegende Kontrollen wurden nicht durchgeführt, da der Betrieb erst zum 06.09.2018 angemeldet wurde. 2. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle am 16.10.2018 kam es zu keinen Beanstandungen. Die verlängerte Bearbeitungszeit Ihres Antrages bitte ich zu entschuldigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.4-5885/19 Lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen des Betriebes „Untervegs“ Sehr << Antragsteller:i…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
209.4-5885/19 Lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen des Betriebes „Untervegs“
Datum
29. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.06.2019. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Die weitere Bearbeitung der Angelegenheit hat sich aufgrund der Vielzahl von Eingaben und Anfragen unangemessen verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. Sie haben sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) gewandt, da Ihnen die Stadt Krefeld zu Ihrem Antrag über die Internetform www.fragdenstaat.de (Anfrage 60076) bislang nicht geantwortet haben soll. Die LDI NRW hat keine Befugnisse im Rahmen des VIG gegenüber der öffentlichen Stelle Auskünfte einzuholen, wie sie im IFG NRW geregelt sind. Dennoch habe ich am 02.07.2019 telefonisch bei der Stadt Krefeld nachgefragt, um zu erfahren, ob Ihr Antrag auch bearbeitet wird. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass Sie eine Antwort erhalten werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie inzwischen die beantragte Information bekommen haben bzw. Da Sie Ihr Vermittlungsgesuch über die o.g. E-Mail und nicht über @fragdenstaat.de versandt haben, weiß ich nicht, ob Ihnen inzwischen eine Antwort (ggf. auch per Post) von der Stadt Krefeld erteilt wurde. Sollten Sie keine Antwort erhalten haben, werde ich prüfen, ob ich den Vorgang gegenüber der Stadt Krefeld in anderer Weise noch aufgreifen kann.

Dokumente