Kontrollbericht zu Urfa Ocakbasi, Essen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Urfa Ocakbasi
Altenessener Straße 68
45141 Essen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Okuldan Ögrenci
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Okuldan Ögrenci
Betreff
Kontrollbericht zu Urfa Ocakbasi, Essen [#178811]
Datum
1. Februar 2020 15:24
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Urfa Ocakbasi Altenessener Straße 68 45141 Essen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Okuldan Ögrenci Anfragenr: 178811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178811 Postanschrift Okuldan Ögrenci << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Okuldan Ögrenci
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Ögrenci, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.02.2020. Vorsorglich möch…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Urfa Ocakbasi, Essen [#178811]
Datum
3. Februar 2020 06:47
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Ögrenci, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.02.2020. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalte. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist allerdings nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Alle weiteren Verfahrensschriftstücke erhalten Sie per Briefpost an die von Ihnen genannte Anschrift. Ich weise darauf hin, dass die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie sonstige überlassene Informationen ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Anliegens verwendet werden. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie hier: https://www.essen.de/leben/umwelt/Daten… Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Urfa Ocakbasi_Kontrollbericht Antrag [#178811] Sehr geehrter Herr Ögrenci, aufgrund Ihrer Anfrage vom 01.02.2020 h…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Urfa Ocakbasi_Kontrollbericht Antrag [#178811]
Datum
18. Februar 2020 14:44
Status
image003.jpg
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Ögrenci, aufgrund Ihrer Anfrage vom 01.02.2020 haben wir Ihnen auf dem Postweg eine Nachricht zukommen lassen. Diese Mitteilung konnte leider nicht zugestellt werden, da Sie unter der von Ihnen angegebenen Adresse nicht bekannt waren. Um Ihre Anfrage weiter bearbeiten zu können, bitten wir um Ihre vollständige Anschrift. Diese Anfragen beantworten wir nur auf dem postalischen Weg. Ich weise darauf hin, dass die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie sonstige überlassene Informationen ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Anliegens verwendet werden. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie hier: https://www.essen.de/leben/umwelt/Daten… Mit freundlichen Grüßen