Kontrollbericht zu Ursprung (im Kulturkaufhaus Dussmann), Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ursprung (im Kulturkaufhaus Dussmann)
Friedrichstraße 90
10117 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ursprung (im Kulturkaufhaus Dussmann), Berlin [#165586]
Datum
30. August 2019 23:12
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ursprung (im Kulturkaufhaus Dussmann) Friedrichstraße 90 10117 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ursprung (im Kulturkaufhaus D…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ursprung (im Kulturkaufhaus Dussmann), Berlin [#165586]
Datum
5. Juni 2020 07:26
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ursprung (im Kulturkaufhaus Dussmann), Berlin“ vom 30.08.2019 (#165586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 249 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165586 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juni 2020 07:26
Status
Warte auf Antwort

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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in am 30.08.2019 stell…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
24. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in am 30.08.2019 stellten Sie über die Online-Plattform "FragDenStaat" in dem Rahmen der Kampagne "Topf Secret" unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG den Antrag auf Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen in dem folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Ursprung Friedrichstraße 90 10117 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ihrem Antrag wird gemäß § 5 Absatz 3 VIG a) zu Punkt 1 entsprochen, die erfragte Kontrolle fand am 29.08.2018 statt. Gemäß § 3 Absatz 1 e) VIG besteht der Anspruch wegen entgegenstehender öffentlicher Belange nicht, in der Regel bei Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind. In diesem Zeitraum fand nur eine Kontrolle statt. b) zu Punkt 2 insofern entsprochen, dass der von Ihnen begehrten Auskunftspflicht nach dem VIG durch Übersendung von Kopien des geschwärzten Kontrollberichtes nachgekommen wird. Die entsprechende Kopie finden Sie anbei. Begründung Die Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist mangels der noch nicht vorliegenden technischen Möglichkeiten der verschlüsselten Versendung in dem Sinne des Artikels 32 Datenschutzgrundverordnung nicht möglich. Die Übersendung per Post kommt der von Ihnen begehrten Art der Auskunft an dem Nächsten, sodass die Übersendung in dieser Form erfolgt. Aus diesen Erwägungen folgt ein wichtiger Grund für eine abweichende Art der Informationsgewährung (vergleiche § 6 Absatz 1 Satz 2 VIG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zu der Niederschrift bei dem Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen - Ordnungsamt -, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Beusselstraße 44 n-q, Haus 32, 10553 Berlin einzureichen oder in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in dem Binnenmarkt und zu der Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG sowie dem Vertrauensdienstegesetz vom 19.07.2017. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewährt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Name) Mängel gemäß § 39 LFGB und Anhörung gemäß § 28 VwVfG: 1. Tür von Küche zu dem Gastraum unten aufgequollen -> glatte, gut zu reinigende Oberfläche schaffen 2. Fußboden in Kühlzelle an dem Eingang schadhaft (Schwelle gewölbt) -> möglicherweise Fußboden erneuern 3. Fußboden in den Kühlzellen zu dem Teil nicht sauber