Kontrollbericht zu Valentin, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Valentin
Hasenheide 49
10967 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Valentin, Berlin [#226244]
Datum
5. August 2021 18:57
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Valentin Hasenheide 49 10967 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Valentin, Berlin“ vom 05.08…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Valentin, Berlin [#226244]
Datum
11. September 2021 13:42
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Valentin, Berlin“ vom 05.08.2021 (#226244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Anforderung einer Antrags- und Identitätsbestätigung im neuen Design. Möchte die Behörde damit Datenschutzkonformi…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Anforderung einer Antrags- und Identitätsbestätigung im neuen Design. Möchte die Behörde damit Datenschutzkonformität simulieren?
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Daten können an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, wenn sie expliz…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Valentin, Berlin [#226244]
Datum
16. September 2021 14:56
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Daten können an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, wenn sie explizit angefordert werden. Über eine Weitergabe möchte ich schriftlich von Ihnen informiert werden, auch wenn diese nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ihrer Anforderung einer unterschriebenen "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" widerspreche ich. Die von Ihnen angeforderte "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" ist prinzipiell ungeeignet, meine Identität zu klären. Jede beliebige Unbekannte könnte "meine" Unterschrift zurücksenden. Womit Sie in auch Ihren Widerspruchsbescheiden agumentieren, indem Sie annehmen, dass Ihre Briefe abgefangen werden könnten. So führen Sie sich selbst ad absurdum. Damit jedoch nicht genug: Sie widersprechen sich auch selbst. Einerseits behaupten Sie, Zweifel an meiner Identität zu haben. Andererseits geben Sie meine Daten an Betriebe weiter, obwohl Sie angeblich Identitätzweifel haben. Fake Facts oder Datentalibanismus? Eine dritte Möglichkeit sehe ich nicht. Ich habe Ihnen bereits wiederholt Alternativen aufgezeigt, mit denen Sie den Unfug mit dem "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" einstellen könnten. Ihre Ausführungen zu angeblich "mehreren Fällen" in denen "Auskunftsanträge durch Unbekannte und nicht durch die in den Anträgen als Antragssteller genannten Personen gestellt wurden" halte ich für vorgeschoben. Wie die Übersicht bei FragDenStaat zeigt, haben Sie in den vergangenen 2 Jahren bei mehr als 600 Anfragen nach dem VIG die angeforderten Informationen nicht zur Verfügung gestellt. Das erhärtet ebenfalls den Anschein, dass Sie Anfragen nach dem VIG sabotieren und Ihre Zweifel an meiner Identität nur vorgeschoben sind. Es deutet alles darauf hin, dass Sie entgegen Ihrer Ausführungen generell nicht vorhaben, Anfragen nach dem VIG zu beantworten. Ihre Anforderung einer unterschriebenen "Antrags- und Identitätsbestätigung (Rückmeldebogen)" ist mißbräuchlich. Wenn ich innerhalb von 14 Tagen keine gegenteilige Rückmeldung von ihnen erhalte, gehe ich von einer unverzüglichen und vollständigen Bearbeitung meines Antrags aus. Anfragenr: 226244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bescheid mit Information, dass in den vergangenen 5 Jahren bzw. seit Betriebsgründung keine lebensmittelrechtliche…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Bescheid mit Information, dass in den vergangenen 5 Jahren bzw. seit Betriebsgründung keine lebensmittelrechtliche Überprüfung stattfand. Laut Poststempel wurde der Bescheid erst 1 Woche nach seiner Erstellung abgesendet.