Kontrollbericht zu Vanilla, Gießen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Vanilla
Goethestraße 56
35390 Gießen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Vanilla, Gießen [#140344]
Datum
11. Mai 2019 00:18
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vanilla Goethestraße 56 35390 Gießen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr g…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
13. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
714,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage/n vom 11.05.201 9 ist/sind bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen, sobald der von der Anfrage betroffene Dritte dies verlangt. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Verpflichtung zur Datenweitergabe i. S. d. Art. 6 Abs. 1 S. 1c Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ein Widerspruchsrecht ist nicht gegeben. Ich bitte Sie, mir schriftlich (Brief/Fax) mitzuteilen, ob Sie vor diesem rechtlichen Hintergrund Ihren Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift zurücknehmen und Ihre Anfrage/n aufrechterhalten oder ob Sie die Anfrage/n zurücknehmen. Solange mir keine Rückmeldung Ihrerseits vorliegt, werde ich Ihre Anfrage/n nicht weiter bearbeiten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich neben Ihrer/n Anfrage/n eine Vielzahl ähnlieher Anfragen erhalten habe. Es ist noch nicht absehbar, ob, den Erhalt einer entsprechenden Rückmeldung vorausgesetzt, die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie dann von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Die Korrespondenz erfolgt auf dem Postweg um Ihre Identität zu verifizieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
FAX-Antwort zu FD 62 -20 a 18 Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufh…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
FAX-Antwort zu FD 62 -20 a 18
Datum
29. Mai 2019 17:17
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsge setz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Z…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsge setz (VIG)
Datum
6. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Auf gaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes vom 21.03.2005 (GVßl I 5. 229 f.) in der derzeit geltenden Fas sung ergeht gemäß § 5 Abs. 2 u. 3 VIG folgender Bescheid: Ihrem Antrag auf Informationszugang betr. Vanllla, Goethestr. 56, 35390 Gießen,wird stattgegeben. Diese Entscheidung wird mit gleicher Post dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Wenn nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kein Widerspruch des Lebensmittelunterneh mens gegen diese Entscheidung vorliegt oder es vorher auf Rechtsmittel verzichtet, werde ich Ihnen die gewünschten Informationen auf dem Postweg zukommen lassen. Rechts behelfsbelehruna Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Gießen, Die Landrätin, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, GottfriedArnold-Str.^^ 35398 Gießen, einzulegen.

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Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend erhalt…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
9. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie die angefragten Informationen zu Vanilla, Goethestr. 56, Gießen: Die letzte Lebensmittelrechtliche Betriebskontrolle fand nach einem Betreiber wechsel am 13.05.2019 statt und hatte keine Beanstandungen zum Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen

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