Kontrollbericht zu Vapiano, Braunschweig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Vapiano
Ritterbrunnen 4
38100 Braunschweig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    13. August 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Vapiano, Braunschweig [#199443]
Datum
5. Oktober 2020 09:30
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Vapiano Ritterbrunnen 4 38100 Braunschweig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199443/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 5. Oktober 2020. Alle weiteren N…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Vapiano, Braunschweig [#199443]
Datum
5. Oktober 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 5. Oktober 2020. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) aufgrund Ihres Antrags vom 5. Oktober 2020 wird ein ent…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
26. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
aufgrund Ihres Antrags vom 5. Oktober 2020 wird ein entsprechendes Verwaltungsverfahren eingeleitet. · lc_h werde den betroffenen Betrieb gern. § 5 Abs .. 1 S. 1 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz 0fwVfG}2 anhören. Meine Entscheidung über Ihren Antrag wird daher in der Regel mehr Zeit in Anspruch nehmen. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft urid beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist von zwei Monaten eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ···-=--:---lhres---Antrass0-a0;: __
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid auf Ihren Antrag vom 5. Oktober 2020 ergeht folgender Bescheid: Der von Ihnen begehrten Informationsertei…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
26. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
auf Ihren Antrag vom 5. Oktober 2020 ergeht folgender Bescheid: Der von Ihnen begehrten Informationserteilung wird teilweise stattgegeben. Ihnen werden folgende Auskünfte erteilt Am 6. Februar 2020 fand im o. g. Betrieb die letzte Kontrolle statt. Das Ergebnis der Kontrolle wird Ihnen nach Ablauf von 14 Tagen postalisch übersendet. Diese Informationsgewährung ist kostenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#199443] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Vapia…
An Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#199443]
Datum
31. Juli 2021 20:06
An
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Vapiano, Braunschweig“ vom 05.10.2020 (#199443) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 233 Tage überschritten. Leider wurden mir bis heute keine Kopien der Kontrollberichte wie im Bescheid zugesagt übersendet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199443/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
AW: Bescheid [#199443] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigte ich den Eingang Ihrer Nachricht. Alle weiteren Na…
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Bescheid [#199443]
Datum
2. August 2021 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigte ich den Eingang Ihrer Nachricht. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Stadt Braunschweig - Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
2. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen