Kontrollbericht zu Viêt Thái Gia Bistro & Sushi, Greifswald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Viêt Thái Gia Bistro & Sushi
Anklamer Landstraße 1
17491 Greifswald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Viêt Thái Gia Bistro & Sushi, Greifswald [#51768]
Datum
27. Januar 2019 13:40
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Viêt Thái Gia Bistro & Sushi Anklamer Landstraße 1 17491 Greifswald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach VIG Sehr .... Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach VIG ist in unserem Amt eingegangen. Wir wei…
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach VIG
Datum
28. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr .... Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach VIG ist in unserem Amt eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO zu. Im Antrag haben Sie jedoch so einen Widerspruch erklärt: " Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Artikel 21 DSGVO." Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der betroffene Betrieb Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In dem Fall werden Kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Mein Antrag nach VIG, Ihr Zeichen 3964, Ihre Nachricht vom 28.01.19 [#51768] Sehr geehrte Damen und Herren, Viele…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein Antrag nach VIG, Ihr Zeichen 3964, Ihre Nachricht vom 28.01.19 [#51768]
Datum
30. Januar 2019 20:42
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich ziehe den Antrag hiermit zurück und widerspreche weiterhin der Weitergabe meiner Daten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr .... Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach VIG ist bei …
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
4. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr .... Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach VIG ist bei uns eingegangen. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß §5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß §5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß §7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der betroffene Betrieb Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In dem Fall werden Kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Aus Datenschutzgründen würde die Auskunftserteilung auf postalischem Weg erfolgen. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Telefonat, kein Brief: Die Mitarbeiterin der Behörde hat auf meinen Wunsch die Bearbeitung eingestellt, denn ich h…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Februar 2019
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Telefonat, kein Brief: Die Mitarbeiterin der Behörde hat auf meinen Wunsch die Bearbeitung eingestellt, denn ich habe die Anfrage zurückgezogen. Auf meine Nachfrage hat sie erklärt, dass in der per "fragdenstaat" gestellten Anfrage nach dem kompletten Prüfbericht gefragt wurde, in dem auch Informationen stehen, die für Verbraucher nicht relevant sind. Damit bin ich noch mehr darin bestärkt, dass ich diese Plattform hier so nicht mehr nutzen will. Ich wollte schlicht wissen, ob der Betrieb hygienisch arbeitet und ich mit gutem Gefühl dort etwas kaufen kann. Komplette Einsicht in Behördliche Berichte ist mir weder wichtig, noch halte ich das für sinnvoll und fair dem Betrieb gegenüber. Auch der Betrieb hat schließlich Recht auf Datenschutz. Damit ist die hier angestoßene Anfrage für mich unsinnig. Betriebe, die Vorschriften verletzen werden ja ohnehin von den Behörden geschlossen oder innerhalb von Fristen zu Änderungen bewegt. Da selbst noch kontrollieren zu wollen, finde ich auf diese Weise überflüssig. Ich finde es auch nicht sinnvoll, Behördenmitarbeiter, die in meinem Sinne arbeiten, mit zusätzlicher Bearbeitung von Anfragen zu beschäftigen. Sie sollen die Zeit für die Betriebsprüfungen nutzen. An "fragdenstaat" hätte ich noch anderes zu hinterfragen, finde hier auf der Seite aber keinen Raum für Kritik oder Rückmeldung, daher hier ein paar Worte dazu: - Warum wird auf Emails an <<E-Mail-Adresse>> nicht geantwortet? - Dass meine persönliche Blanko-Unterschrift abgefragt wird, um sie unter Schriftstücke setzen zu können, halte ich für unseriös und hoffe, dass das nicht zu Problemen für Menschen führt, die ihre Unterschrift tatsächlich "fragdenstaat" vertrauensvoll überlassen.