Kontrollbericht zu VION Hilden GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
VION Hilden GmbH
Westring 21
40721 Hilden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu VION Hilden GmbH [#211218]
Datum
6. Februar 2021 16:18
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: VION Hilden GmbH Westring 21 40721 Hilden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211218/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Mein Aktenzeichen: 1004-2021 (Bitte immer angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den E…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu VION Hilden GmbH [#211218]
Datum
10. Februar 2021 11:47
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 1004-2021 (Bitte immer angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.02.2021 zum Betrieb "Vion Hilden GmbH". Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dem Gewerbetreibenden auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen sind (§5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr Antragsteller/in 1. Ihrem Antrag vom 06.02.…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
1. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,2 MB
Sehr Antragsteller/in 1. Ihrem Antrag vom 06.02.2021 auf Zugang von Informationen nach dem VIG entspreche ich hiermit. 2. Der Informationszugang erfolgt 14 Tage nach Bekanntgabe dieser Entscheidung an den zu beteiligenden Dritten in schriftlicher Form an Ihre Postanschrift. 3. Die Erteilung der Informationen erfolgt kostenfrei. […] Mit der E-Mail vom 10.02.2021 teilte ich Ihnen mit, dass ich gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) dem Betreiber als zu beteiligenden Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beantragten Auskunftserteilung gegeben habe. Davon machte dieser Gebrauch, sie wird bei Auskunfterteilung angehangen werden. Auf Nachfrage teilte ich dem Betreiber gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG Ihren Namen und Adresse mit. […] Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrags vom…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
24. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
788,7 KB
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrags vom 06.02.2021 nach § 2 VIG erteile ich Ihnen folgende Auskünfte zu dem von Ihnen angefragten Betrieb: „VION Hilden GmbH“, Westring 21 in 40721 Hilden. Die letzten beiden planmäßigen Routinekontrollen fanden am 14.11.2019 und am 24.09.2020 statt. Hinsichtlich der festgestellten Verstöße verweise ich auf den beigefügten Kontrollbericht vom 24.09.2020. Die Kontrolle vom 14.11.2019 ergabe keine Verstöße. Der Betreiber nahm zu der Kontrolle vom 24.09.2020 Stellung und gab an, die Mängel seinen unverzüglich behoben worden. Eine Nachkontrolle wurde nicht durchgeführt. […] Mit freundlichen Grüßen