Kontrollbericht zu Voigt, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Voigt
Bahnhofstraße 22
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    1. Dezember 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Kurt Thomas
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Kurt Thomas
Betreff
Kontrollbericht zu Voigt, Bonn [#254667]
Datum
22. Juli 2022 23:50
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Voigt Bahnhofstraße 22 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kurt Thomas Anfragenr: 254667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254667/ Postanschrift Kurt Thomas << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kurt Thomas
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.7.2022, deren Eingang ich hiermit bestätige…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Voigt, Bonn [#254667]
Datum
5. August 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.7.2022, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gem. § 7 VIG grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gem. Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. In der Sache ist eine Beteiligung Dritter erfolgt, daher verzögert sich die Bearbeitung noch etwas. Ich bitte um Ihr Verständnis. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) - Akteneinsichtsantrag Sehr geehrter Herr Thomas, ich ko…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) - Akteneinsichtsantrag
Datum
6. September 2022 17:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Thomas, ich komme zurück auf Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 22.07.2022 und teile diesbezüglich mit, dass dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Des Weiteren teile ich mit, dass das betroffene Unternehmen gem. § 29 VwVfG NRW (analog) Akteneinsicht in die Verwaltungsakte des VIG-Verfahrens beantragt hat. Ich beabsichtige, die Akteneinsicht unter der Schwärzung einzelner personenbezogener Daten zu gewähren. Dazu wird dem betroffenen Unternehmen die Verwaltungsakte in Kopie übersendet. Diese enthält unter anderem Ihren Antrag vom 22.07.2022. Ihr Antrag wird unter Schwärzung Ihrer E-Mail-Adresse sowie des Links zum Hochladen von Dokumenten herausgegeben. Dem betroffenen Unternehmen ist die Akteneinsicht in die Verfahrensakte zu gewähren, da deren Kenntnis zur Geltendmachung bzw. Verteidigung der rechtlichen Interessen des betroffenen Unternehmens erforderlich ist. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass bereits nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG Name und Adresse des Antragstellers gegenüber dem betroffenen Unternehmen auf Nachfrage bekanntzugeben sind. Daher tritt das Interesse am Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Interessen gegenüber dem rechtlichen Interesse des betroffenen Unternehmens zurück. Darüber hinaus wurde Ihre Anfrage bereits bei fragdenstaat.de veröffentlicht. Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit, zur beabsichtigten Gewährung der Akteneinsicht kurzfristig bis zum 09.09.2022 Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Kurt Thomas
AW: Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) - Akteneinsichtsantrag [#254667] Sehr << Anrede…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Kurt Thomas
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) - Akteneinsichtsantrag [#254667]
Datum
6. September 2022 23:55
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das geht in Ordnung so. Danke für die Nachfrage / Möglichkeit zur Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Kurt Thomas Anfragenr: 254667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254667/
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) Sehr geehrter Herr Thomas, ich komme zurück auf Ihren Antrag …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22)
Datum
23. September 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Thomas, ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 22.07.2022 und teile mit, dass das betroffene Unternehmen nach der gewährten Akteneinsicht eine Stellungnahme abgegeben hat, welche ich nun prüfe. Die Verzögerung aufgrund der zu gewährenden Akteneinsicht sowie Stellungnahmefrist für das betroffene Unternehmen bitte ich zu entschuldigen. Sie erhalten nun in Kürze weiteren Bescheid in Bezug auf Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Kurt Thomas
AW: Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) [#254667] Sehr << Anrede >> vielen Dank für d…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Kurt Thomas
Betreff
AW: Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) [#254667]
Datum
23. September 2022 22:50
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Update. Dann erwarte ich den weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Kurt Thomas Anfragenr: 254667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254667/ Postanschrift Kurt Thomas << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22) Sehr geehrter Herr Thomas, anbei übersende ich Ihnen in der o…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz (942/22)
Datum
26. September 2022 16:44
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Thomas, anbei übersende ich Ihnen in der obigen Angelegenheit meinen Bescheid vom heutigen Tage. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Informationsanfrage nach VIG - Übersendung Kontrollberichte (942/22) Sehr geehrter Herr Thomas, ich nehme Bezug a…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Informationsanfrage nach VIG - Übersendung Kontrollberichte (942/22)
Datum
11. Oktober 2022 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Thomas, ich nehme Bezug auf den auf Ihren Antrag hin erlassenen Bescheid vom 26.09.2022 und teile mit, dass die beiden letzten Kontrollen im Betrieb der Filiale Bäckerei Voigt, Bahnhofstr. 22-24, << Adresse entfernt >>, am 15.10.2019 und 12.08.2021 stattgefunden haben. Da es bei beiden Kontrollen teils zu Beanstandungen kam, übersende ich in der Anlage die entsprechenden Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen

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Kurt Thomas
AW: Informationsanfrage nach VIG - Übersendung Kontrollberichte (942/22) [#254667] Sehr << Anrede >>
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Kurt Thomas
Betreff
AW: Informationsanfrage nach VIG - Übersendung Kontrollberichte (942/22) [#254667]
Datum
12. Oktober 2022 00:10
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Kurt Thomas Anfragenr: 254667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254667/