Kontrollbericht zu von & zu, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
von & zu
Bonner Talweg 77
53113 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Bruno Grunenberg
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Bruno Grunenberg
Betreff
Kontrollbericht zu von & zu, Bonn [#225115]
Datum
19. Juli 2021 16:39
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: von & zu Bonner Talweg 77 53113 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bruno Grunenberg Anfragenr: 225115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225115/ Postanschrift Bruno Grunenberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bruno Grunenberg
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Grunenberg, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.07.2021, die zuständigkeitshalber an mich weit…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu von & zu, Bonn [#225115]
Datum
20. Juli 2021 14:23
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Sehr geehrter Herr Grunenberg, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.07.2021, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), mit der Sie wissen möchten, wann die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem Betrieb von & zu im Bonner Talweg 77 stattgefunden haben und ob es bei diesen Überprüfungen zu Beanstandungen kam. Bejahendenfalls bitten Sie um Übersendung der entsprechenden Kontrollberichte. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG auf die hier vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich die Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags im Fall der Beteiligung Dritter auf zwei Monate verlängern kann, § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG. Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Im Anschluss an die Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen unaufgefordert weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Grunenberg, angehängt sende ich Ihnen einen Bescheid auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinfo…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu von & zu, Bonn [#225115]
Datum
11. August 2021 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Sehr geehrter Herr Grunenberg, angehängt sende ich Ihnen einen Bescheid auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.07.2021. Sie hatten um Antwort in elektronischer Form gebeten. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Grunenberg, ich beziehe mich auf den auf Ihren Antrag hin ergangenen Bescheid vom 11.08.2021 u…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu von & zu, Bonn [#225115]
Datum
27. August 2021 15:27
Status
image001.png
4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Sehr geehrter Herr Grunenberg, ich beziehe mich auf den auf Ihren Antrag hin ergangenen Bescheid vom 11.08.2021 und teile Ihnen mit, dass die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen in dem genannten Betrieb am 30.11.2017 und am 13.02.2019 erfolgten. Bei beiden Überprüfungen kam es zu Beanstandungen. Im Anhang übersende ich Ihnen die entsprechenden Kontrollberichte. Wegen § 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) VIG waren die Namen der bei der Kontrolle im Betrieb anwesenden Person sowie die Unterschriften zu schwärzen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen