Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Waldhotel Steinmeyer
Wüstener Weg 47
32049 Herford

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    13. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford [#158093]
Datum
13. Juli 2019 08:19
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Waldhotel Steinmeyer Wüstener Weg 47 32049 Herford 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich weise Sie darauf hin, das…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford [#158093]
Datum
15. Juli 2019 08:03
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihre Anfrage wegen der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebs, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag auf Herausgabe der u.g. Informationen zum Betrieb Waldhotel Steinmey…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford [#158093]
Datum
18. Juli 2019 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag auf Herausgabe der u.g. Informationen zum Betrieb Waldhotel Steinmeyer, Wüstener Weg 47, 32049 Herford vom 13.07.2019 wiesen Sie darauf hin, dass eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig sei, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erklärten Sie sich mit der Datenweitergabe einverstanden und baten um Weiterbearbeitung des Antrags. Eine derartige Nachfrage hinsichtlich Ihres Namens und Ihrer Anschrift gem. 5 Abs. 2 Satz 4 VIG liegt mir nunmehr vor. Ich werde daher Ihren Namen und Ihre Anschrift an die Geschäftsführung des o.g. Betriebs weitergeben und Ihren Antrag wunschgemäß weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford…
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford [#158093]
Datum
17. August 2019 08:01
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford“ vom 13.07.2019 (#158093) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 15.07.2019 habe ich Ihnen per E-Mail mitgeteilt, dass sich die Bearbeitun…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Waldhotel Steinmeyer, Herford [#158093]
Datum
23. August 2019 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 15.07.2019 habe ich Ihnen per E-Mail mitgeteilt, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihre Anfrage wegen der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebs, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz). Mit freundlichen Grüßen