Kontrollbericht zu Wanner Grill, Oberhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wanner Grill
Wanner Straße 27
46145 Oberhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lars Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
Lars Schröder
Betreff
Kontrollbericht zu Wanner Grill, Oberhausen [#185495]
Datum
27. April 2020 23:23
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wanner Grill Wanner Straße 27 46145 Oberhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Schröder Anfragenr: 185495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185495 Postanschrift Lars Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Schröder
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Wanner Grill, Oberhausen (#185495)
Datum
29. April 2020 10:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Anfrage vom 27.04.2020 ist bei mir eingegangen. Sie haben mit gleichem Datum eine exakt gleiche Anfrage zu exakt dem gleichen Betrieb gehalten (#185494). Hier habe ich Ihnen ebenfalls am heutigen Tag den Eingang dieser Anfrage bestätigt. Ich bitte um Mitteilung, aus welchen Beweggründen Sie die Anfrage zweimal gehalten haben. Mit freundlichen Grüßen
Lars Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> Die doppelte Anfrage entstand aufgrund eines Adressfehlers. Dieser lässt sic…
An Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
Lars Schröder
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wanner Grill, Oberhausen (#185495) [#185495]
Datum
29. April 2020 11:16
An
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Die doppelte Anfrage entstand aufgrund eines Adressfehlers. Dieser lässt sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren bitte nutzen Sie die Bottroper Adresse als Zusendung des Kontrollberichtes. Mit freundlichen Grüßen Lars Schröder Anfragenr: 185495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185495 Postanschrift Lars Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelü…
Von
Stadt Oberhausen - Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wanner Grill, Oberhausen (#185495) [#185495]
Datum
29. April 2020 13:43
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Fachbereich 2-4-20 Verbraucherschutz: Gewerbeangelegenheiten, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt Tel.: 0208 825-2265 Sehr geehrter Herr Schröder, ich bedanke mich für Ihre Mitteilung mit Email vom heutigen Tag. Somit ist für mich schlüssig, weshalb Sie die Anfrage zweimal gesendet haben. Hinsichtlich der Eingangsbestätigung und der weiteren Hinweise, verweise ich auf mein Schreiben per Email vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen