Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Waterkant
Unterer Jungfernstieg
23730 Neustadt in Holstein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein [#218846]
Datum
20. April 2021 16:35
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Waterkant Unterer Jungfernstieg 23730 Neustadt in Holstein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218846/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die B…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein [#218846]
Datum
21. April 2021 19:33
Status
Warte auf Antwort
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13,5 KB
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14,8 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Ostholstein. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holst…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein [#218846]
Datum
22. Mai 2021 17:30
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein“ vom 20.04.2021 (#218846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218846/
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die regelmäßige Bearbeitungsfrist für Anträge nach de…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein [#218846]
Datum
24. Mai 2021 19:20
Status
Warte auf Antwort
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13,5 KB
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14,8 KB


Sehr Antragsteller/in gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG beträgt die regelmäßige Bearbeitungsfrist für Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz im Falle der Beteiligung Dritter – wie hier dem betroffenen Betrieb – zwei Monate. Die Bearbeitungsfrist Ihres Antrages ist demnach nicht abgelaufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach der von Ihnen zitierten Norm beträgt die Bea…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein [#218846]
Datum
25. Mai 2021 14:24
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach der von Ihnen zitierten Norm beträgt die Bearbeitungsfrist 4 Wochen (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG). Wenn von der in §5 Absatz 2 Satz 2 genannten Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch gemacht wird, ist der Antragsteller hiervon unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Dies ist vorliegend nicht erfolgt. Ich werte daher erst Ihre Nachricht auf meine Erinnerung als eine solche Benachrichtigung und gedulde mich dann noch bis zum 20.06.2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218846/
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem VIG Sehr Antragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 20.05.2021 gewähre ic…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
22. Juni 2021 11:46
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,0 KB


Sehr Antragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 20.05.2021 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Waterkant, Waschgrabenallee 31, 23730 Neustadt i. H.": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 06.02.2017 und 04.12.2019 statt. 2. Es sind im Rahmen dieser Kontrollen keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach dem VIG [#218846]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach dem VIG [#218846]
Datum
15. Oktober 2022 00:03
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Waterkant, Neustadt in Holstein“ vom 20.04.2021 (#218846) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 473 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auch das Verfahren vor dem VG Schleswig, auf das Sie mich in Ihrem letzten Schreiben verwiesen haben, ist bereits im Juli 2022 verhandelt und abgeurteilt worden. Bitte bescheiden Sie meinen Widerspruch binnen der nächsten 14 Tage abschließend, da die Voraussetzungen des §75 VwGO inzwischen gegeben sind und ich nach Ablauf dieser Notfrist ohne weitere Mitteilung die entsprechende Untätigkeitsklage erheben würde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung VIG Waterkant, Neustadt i.H. #218846 Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend m…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung VIG Waterkant, Neustadt i.H. #218846
Datum
2. Januar 2023 08:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
skm-28723010208120.pdf
0 Bytes
smime.p7s
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend meines Bescheides vom 20.05.2021 und vom 09.12.2022 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Waterkant, Waschgrabenallee 31, 23730 Neustadt i. H.": 1. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 06.02.2017 und 04.12.2019 statt. Bei der Kontrolle am 06.02.2017 wurde eine Beanstandung festgestellt. Im Anhang sende ich Ihnen den Kontrollbericht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung VIG Waterkant, Neustadt i.H. #218846 [#218846] Guten Tag, die übersandte Datei hat eine…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung VIG Waterkant, Neustadt i.H. #218846 [#218846]
Datum
8. Januar 2023 17:39
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die übersandte Datei hat eine Größe von 0KB, ist somit leider leer. Ich bitte daher um erneute Übersendung. Vielen Dank und freundliche Grüße << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218846/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
AW: Informationsgewährung VIG Waterkant, Neustadt i.H. #218846 [#218846] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Informationsgewährung VIG Waterkant, Neustadt i.H. #218846 [#218846]
Datum
11. Januar 2023 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
waterkant06-02-2017.pdf
248,2 KB
smime.p7s
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang sende ich Ihnen erneut den Kontrollbericht vom 06.02.2017. Mit freundlichen Grüßen