Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weidachklause
Weidachtal
70736 Fellbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach [#52537]
Datum
28. Januar 2019 12:18
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weidachklause Weidachtal 70736 Fellbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 29.01.2019 Az.: 423/2019-VIG-FragDenStaat Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach [#52537]
Datum
29. Januar 2019 07:29
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Backnang, den 29.01.2019 Az.: 423/2019-VIG-FragDenStaat Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Freundliche Grüße
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach [#52537]
Datum
2. Februar 2019 17:42
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Des Weiteren bin ich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie meine Anfrage per E-Mail (gerne als PDF-Anhang) beantworten um Sie bei der Vielzahl der offenen Anfragen zu entlasten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Backnang, den 27.02.2019 Az.: 421/2019 FragDenStaat-058 Durchführung der Lebensmittelüberwachung Sehr geehrtAnt…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach [#52537]
Datum
27. Februar 2019 10:14
Status
Warte auf Antwort
Backnang, den 27.02.2019 Az.: 421/2019 FragDenStaat-058 Durchführung der Lebensmittelüberwachung Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten um Information, ob eine Nachfrage des Betreibers der Weidachklause über Ihre Daten als Antragstellers erfolgte. Diese Nachfrage zu Ihrer Person ging am 26.02.2019 ein. Freundliche Grüße
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Nicht-öffentliche Anhänge:
2019_03_29-17_17-office-lens_geschwaerzt.pdf
1,3 MB
2019_03_29-17_18-office-lens-1.pdf
446,8 KB
2019_03_29-17_18-office-lens.pdf
426,6 KB
2019_03_29-17_19-office-lens_geschwaerzt.pdf
714,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.03.19. Da Sie mir die gewünschten Dokumente n…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach [#52537]
Datum
6. April 2019 17:30
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 26.03.19. Da Sie mir die gewünschten Dokumente nicht elektronisch übersenden möchten, bitte ich um postalische Zustellung eben jener Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Mail vom 28.01.2019 habe ich die Zustellung der Informationen per E-Mail a…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach [#52537]
Datum
5. Mai 2019 21:01
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Mail vom 28.01.2019 habe ich die Zustellung der Informationen per E-Mail angefragt. Sollte Ihnen das nicht möglich sein können Sie mir die Kontrollberichte auch gerne postalisch zusenden. Nach § 6 Absatz 1 VIG darf der Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf eine andere Art gewährt werden. Der Grund war dem Bescheid nicht zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach“ vom …
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach [#52537]
Datum
9. Juni 2019 01:05
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weidachklause, Fellbach“ vom 28.01.2019 (#52537) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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