Kontrollbericht zu Weißes Lamm, Engelthal

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weißes Lamm
Hauptstraße 24
91238 Engelthal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weißes Lamm, Engelthal [#60544]
Datum
8. März 2019 12:46
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weißes Lamm Hauptstraße 24 91238 Engelthal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Nürnberger Land
Kontrollbericht Weißes Lamm, Engelthal Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird be…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
Kontrollbericht Weißes Lamm, Engelthal
Datum
20. März 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
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10,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Nürnberger Land
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes Das Landratsamt Nürnberger Land erlässt gegenüber Herrn Antragsteller/…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes
Datum
5. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Landratsamt Nürnberger Land erlässt gegenüber Herrn Antragsteller/in folgenden Bescheid I. 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form: a) Bekanntgabe der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. b) Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. Die Information wird innerhalb von 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheids an den betroffenen Dritten übermittelt, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Hinweise: Falls im Rahmen der Informationsgewährung Kontrollberichte herausgegeben werden, werden die personenbezogenen Daten, die nicht die Lebensmittelunternehmer/innen direkt betreffen, geschwärzt (Kontrollpersonal, Betriebspersonal etc.). Zudem werden alle Inhalte, die nicht dem Anwendungsbereich des VIG unterliegen, ebenfalls geschwärzt. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. II. Der Antragsteller stellte am 08.03.2019 per Email einen Antrag auf Informationsgewährung gemäß § 4 Absatz 1, 8 2 Absatz 1 VIG. Der Antragsteller begehrt folgende Informationen: "1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: ... 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts - unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend‘).“ Der Antragseingang wurde mit Email vom 20.03.2019 bestätigt. Dem betroffenen Betrieb, dessen rechtliches Interesse durch den Ausgang des VIG-Verfahrens berührt werden konnte, wurde schriftlich Gelegenheit gegeben, sich zu der geplanten Herausgabe der erbetenen Informationen zu äußern. Der Betroffene hat sich nicht geäußert. Das Landratsamt Nürnberger Land ist gemäß Art. 3 Abs. 2 / Artikel 21 a Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sachlich und örtlich zuständig. Die Information wird gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 VIG antragsgemäß erteilt. Die E-Mail vom 08.03.2019 stellt einen Antrag gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 VIG dar. Der Antrag ist hinreichend bestimmt. Es ist ein Antrag auf Informationsgewährung gemäß § 4 Absatz 1, 8 2 Absatz 1 VIG bezüglich den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sowie auf Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte im Falle von Beanstandungen für den Betrieb Weißes Lamm, Hauptstr. 24, 91238 Engelthal. Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationsgewährung betroffen. Deshalb wurde dem betroffenen Dritten gemäß § 5 Absatz 1 Satz’ 1, 2 VIG Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Informationsherausgabe zu äußern. Der Betrieb äußerte sich im Rahmen der Anhörung nicht. Ausschluss- oder Beschränkungsgründe greifen im vorliegenden Fall nicht. Der betroffene Lebensmittelunternehmer erhält eine Ausfertigung dieses Bescheides und kann gegen diesen Bescheid Klage erheben. Gemäß § 5 Absatz 4 VIG hat eine Anfechtungsklage in den in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. Dieser Bescheid und die Informationsgewährung ergehen gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG kostenfrei, der Verwaltungsaufwand lag unter 1.000 Euro.
Landratsamt Nürnberger Land
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief_geschwaerzt.pdf
1,5 MB

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Landratsamt Nürnberger Land
VIG-Anfrage vom 08.03.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 08.03.2019 wurde mit Schreiben vom 24.04.2…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
VIG-Anfrage vom 08.03.2019
Datum
1. Juli 2019 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 08.03.2019 wurde mit Schreiben vom 24.04.2019 abschließend bearbeitet. Das Auskunftsverfahren ist damit beendet. Mit freundlichen Grüßen

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