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Kontrollbericht zu Weingut Ems-Post, Eltville am Rhein

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weingut Ems-Post
Wörthstraße 17
65343 Eltville am Rhein

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr <Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe fol…
An Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weingut Ems-Post, Eltville am Rhein [#48499]
Datum
23. Januar 2019 07:04
An
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr <Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weingut Ems-Post Wörthstraße 17 65343 Eltville am Rhein 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vo…
Von
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
15. Februar 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 28.01.2019 betreffend Weingut Ems-Post und teile mit, dass die beiden letzten Kontrollen im Betrieb am 14.11.2013 und 27.04.2018 stattgefunden haben. Hierbei kam es zu keinen Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vo…
Von
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
18. Februar 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 28.01.2019 betreffend Weingut Ems-Post und teile mit, dass die beiden letzten Kontrollen im Betrieb am 14.11.2013 und 27.04.2018 stattgefunden haben. Hierbei kam es zu keinen Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen

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Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in die Sichtung der Anfragen nach de…
Von
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
27. März 2019 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Sichtung der Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz ergab, dass der Antrag das Weingut Ems Post betreffend als im Zeitverzug befindlich gekennzeichnet wurde, obwohl Sie vom Rheingau-Taunus-Kreis am 15.02.2019 eine Antwort erhalten haben, in der die Kontrolldaten und das Ergebnis mitgeteilt wurde. Haben Sie diese Antwort nicht erhalten? Für eventuelle Fragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.