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Kontrollbericht zu Weingut Häußermann, Sternenfels

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weingut Häußermann
Burrainstraße 55
75447 Sternenfels

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Weingut Häußermann, Sternenfels [#150696]
Datum
14. Juni 2019 21:53
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weingut Häußermann Burrainstraße 55 75447 Sternenfels 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Verbraucherinf…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Weingut Häußermann, Sternenfels [#150696]
Datum
17. Juni 2019 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Wir beabsichtigen, Ihnen die gewünschten Informationen nach vorheriger Anhörung des genannten Betriebs innerhalb eines Monats gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Sollte der Betrieb gegen die Auskunftserteilung Einwände erheben oder hiergegen sogar den Rechtsweg beschreiten, könnte sich die Bearbeitung um einen weiteren Monat verzögern. Im Übrigen erfolgt die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte die Informationen nur auf elektronischem Wege. Das gilt auch für die ande…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Weingut Häußermann, Sternenfels [#150696]
Datum
17. Juni 2019 19:54
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte die Informationen nur auf elektronischem Wege. Das gilt auch für die anderen 5 Anfragen die ich gestellt habe. Bitte teilen Sie mir mit aufgrund welcher Art von personenbezogenen Daten Sie mir die Informationen nicht elektronisch übersenden können. Die Ergebnisse der Kontrollen dürften nicht personenbezogen sein. Also ist auch die elektronische Übersendung genauso unkritisch wie diese Kommunikation. Ich habe dagegen aus Datenschutzgründen nicht meine richtige Adresse angegeben, weil ich die Information erhalten habe, dass den Betrieben ggf. auf Nachfrage mein Name und Adresse mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 17.06.2019 haben wir zur Kenntnis genommen. Wir weisen diesbezüg…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Weingut Häußermann, Sternenfels [#150696]
Datum
18. Juni 2019 08:18
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 17.06.2019 haben wir zur Kenntnis genommen. Wir weisen diesbezüglich darauf hin, dass wir aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des betroffenen Betriebs verpflichtet sind, diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Bei Abwägung Ihrer sich aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Rechte mit dieser gesetzlichen Verpflichtung sind wir zum Ergebnis gelangt, dass das Recht auf Information nicht einseitig zugunsten des Antragstellers ausgelegt werden kann. Des Weiteren erfolgt der Versand der angeforderten Kontrollberichte insbesondere deshalb auf dem Postweg, um sicherzustellen, dass die Anfrage von tatsächlich existierenden Personen gestellt wurde. Nachdem Sie offen eingeräumt haben, bei Ihren Anfragen eine falsche Adresse angegeben zu haben, werden diese von uns nicht weiterbearbeitet. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, die Anfrage(n) ? unter Preisgabe Ihrer richtigen Identität ? erneut zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.