Kontrollbericht zu Weinhaus Uhle, Schwerin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weinhaus Uhle
Schusterstraße 15
19055 Schwerin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Joachim Albrecht
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Joachim Albrecht
Betreff
Kontrollbericht zu Weinhaus Uhle, Schwerin [#41752]
Datum
15. Januar 2019 15:36
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weinhaus Uhle Schusterstraße 15 19055 Schwerin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Albrecht <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Albrecht << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Albrecht
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zwischennachricht zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige …
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Zwischennachricht zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019
Datum
13. Februar 2019 08:31
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages #41752 vom 15.01.2019 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb „Weinhaus Uhle, Schusterstraße 15, 19055 Schwerin“ begehren. Bitte ergänzen Sie den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieser Zwischennachricht um Ihre zustellfähige Anschrift, da die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen auf dem Postweg erfolgt. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten gemäß Artikel 21 DSGVO widersprochen. Vorsorglich weise ich bereits jetzt daraufhin, dass auf Nachfrage des benannten Betriebes diesem nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zu dem Zweck gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO rechtmäßig. Bitte teilen Sie mir innerhalb der obengenannten Frist mit, wie im Falle der Nachfrage des benannten Betriebes weiterverfahren werden soll. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Albrecht
AW: Zwischennachricht zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 [#41752] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Da…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Joachim Albrecht
Betreff
AW: Zwischennachricht zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 [#41752]
Datum
13. Februar 2019 10:13
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Joachim Albrecht Anfragenr: 41752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Albrecht << Adresse entfernt >>
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätig…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019
Datum
13. Februar 2019 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres vollständigen Antrages # 41752 am 13.02.2019 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb „Weinhaus Uhle, Schusterstraße 15, 19055 Schwerin“ begehren. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Die Auskunftserteilung würde aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Albrecht
AW: Eingangsbestätigung zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 [#41752] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen …
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Joachim Albrecht
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 [#41752]
Datum
19. Februar 2019 17:44
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Joachim Albrecht Anfragenr: 41752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Albrecht << Adresse entfernt >>
Joachim Albrecht
AW: Eingangsbestätigung zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 [#41752] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Joachim Albrecht
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zum Antrag #41752 nach VIG vom 15.01.2019 [#41752]
Datum
19. März 2019 09:13
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weinhaus Uhle, Schwerin“ vom 15.01.2019 (#41752) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Albrecht Anfragenr: 41752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Albrecht << Adresse entfernt >>

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Ihre Anfrage zum Antrag #41752 Sehr geehrter Herr Albrecht, Ihre erste Anfrage sendeten Sie uns am 15.01.2019. Di…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Albrecht, Ihre erste Anfrage sendeten Sie uns am 15.01.2019. Dieser Antrag war jedoch nicht vollständig. Die benötigten Angaben erhielten wir erst mit Ihrer E-Mail vom 13.02.2019, sodass wir dieses Datum als Eingangsdatum festlegten. An diesem Tag erhielten Sie unsere Eingangsbestätigung. Damit ist die Frist von 2 Monaten noch nicht überschritten. Gerne teile ich Ihnen jedoch den Stand Ihres Antrages #41752 mit: Die Anhörung des Betriebes ist abgeschlossen. Der Bescheid über Ihren Antrag dürfte demnächst erlassen werden. Diesen erhalten Sie postalisch. Ich bitte Sie, von weiteren Nachfragen abzusehen um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern. Mit freundlichen Grüßen