Kontrollbericht zu Weltladen GO Fair, Goch

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weltladen GO Fair
Am Steintor 16
47574 Goch

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Thorsten Jakoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Kontrollbericht zu Weltladen GO Fair, Goch [#197072]
Datum
13. September 2020 19:27
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weltladen GO Fair Am Steintor 16 47574 Goch 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 197072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197072/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 13.09.2020 Guten …
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weltladen GO Fair, Goch [#197072]
Datum
30. September 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO-undVIG-ErklrungVordruck.pdf
21,7 KB
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 13.09.2020 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 13.09.2020 ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich weiteren Schriftverkehr in dieser Sache ausschließlich in Papierform auf dem Postweg übersende. Zu diesem Zweck teilen Sie mir bitte Ihre Postanschrift mit, soweit noch nicht geschehen. Die weitere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre vollständige Postanschrift übermitteln. Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und unterschrieben im Original an mich zurückzusenden. Mit diesem Vordruck erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer Personendaten nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung einverstanden. Ohne Speicherung Ihrer Daten ist eine Bearbeitung Ihrer Anfrage leider nicht möglich. Eine Erklärung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die daraus entstehende Verzögerung ist durch mich nicht zu vertreten und kann daher zu einer entsprechend längeren Bearbeitungsdauer Ihres Antrages führen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn die Erklärung bei mir eingeht. Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass ich gegebenenfalls den betroffenen Betrieb schriftlich anzuhören habe, was dann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hätte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Hierüber erhalten Sie ggf. gesondert schriftliche Information. Ihre Anfrage wird, unter der Voraussetzung, dass sie Ihre Postanschrift übermitteln und den beigefügten Vordruck unterschrieben zurücksenden, auf jeden Fall geprüft und beschieden. Hinweis (aus aktuellem Anlass): Aufgrund der Corona-Krise sind die Lebensmittelunternehmer zur Zeit besonders gefordert oder/und haben die Folgen der zunächst temporär verfügten Schließungen ihrer Betriebe zu bewältigen. Hinzu kommt der Umstand, dass die öffentliche Gesundheitsverwaltung zuvorderst damit befasst ist, die mit der Krise einhergehenden Aufgaben zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund bitte ich vorab um Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihrer Anfrage längere Zeiträume, als die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen, in Anspruch nehmen sollte. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Jakoby
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe das Dokument ausgedruckt und benötige…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weltladen GO Fair, Goch [#197072]
Datum
18. Oktober 2020 14:34
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe das Dokument ausgedruckt und benötige noch die Anfrage Nummer, um es wegschicken zu können. Können Sie mir diese per Email zukommen lassen oder wird diese per Post an mich zugesandt? Für Verzögerungen aufgrund von Corona habe ich vollstes Verständnis. Meine Adresse sende ich Ihnen mit dieser Nachricht zu. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 197072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197072/

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Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
10. Mai 2021
Status
geschwärzt
1,8 MB