Kontrollbericht zu Wenisch Metzger & Gastro GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wenisch Metzger & Gastro GmbH
Äußere Passauer Straße 10
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden…
An Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wenisch Metzger & Gastro GmbH [#227020]
Datum
18. August 2021 21:08
An
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wenisch Metzger & Gastro GmbH Äußere Passauer Straße 10 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in der Eingang ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auch …
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wenisch Metzger & Gastro GmbH [#227020]
Datum
19. August 2021 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Eingang ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auch Behördenmitarbeiter/-innen ein Recht auf Wahrung ihrer Daten haben. Falls Sie diese E-Mail im Internet veröffentlichen, müssen von Ihnen sämtliche personenbezogenen Daten geschwärzt werden. Dies gilt auch für Telefonnummern und E-Mail Adressen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in ihr Antrag vom 18.08.2021 wurde mit Schreiben vom 04.10.2021 abschließend bearbeitet. Für R…
Von
Stadt Straubing - Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wenisch Metzger & Gastro GmbH [#227020]
Datum
4. Oktober 2021 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ihr Antrag vom 18.08.2021 wurde mit Schreiben vom 04.10.2021 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen