Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Weserschiffchen
Unterloh
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Rüdiger Hundertmark
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Rüdiger Hundertmark
Betreff
Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
27. August 2022 11:12
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Weserschiffchen Unterloh 32457 Porta Westfalica 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Hundertmark Anfragenr: 257878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257878/ Postanschrift Rüdiger Hundertmark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Herr Huntertmark, Ihre Anfrage zu dem Betrieb Weser-Schiffchen in Porta Westfalica ist bei der Leben…
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
29. August 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte Herr Huntertmark, Ihre Anfrage zu dem Betrieb Weser-Schiffchen in Porta Westfalica ist bei der Lebensmittelüberwachung des Kreises Minden-Lübbecke eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitungsfrist wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Wir behalten uns vor, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Hundertmark, um Ihren Antrag vom 27.08.2022 abschließend bearbeiten zu können, bitte ich um Mi…
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
26. September 2022 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hundertmark, um Ihren Antrag vom 27.08.2022 abschließend bearbeiten zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen Postanschrift. Diese wurde Ihrerseits bei der Antragstellung nicht angegeben. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Hundertmark
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta West…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Rüdiger Hundertmark
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
8. Oktober 2022 14:23
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica“ vom 27.08.2022 (#257878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Hundertmark
Rüdiger Hundertmark
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta West…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Rüdiger Hundertmark
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
8. Oktober 2022 14:23
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica“ vom 27.08.2022 (#257878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Hundertmark
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Hundertmark, der zuständige Sachbearbeiter ist längerfristig erkrankt. Wie ich den Akten entne…
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica
Datum
10. Oktober 2022 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hundertmark, der zuständige Sachbearbeiter ist längerfristig erkrankt. Wie ich den Akten entnehmen konnte, wurde versucht, Ihnen die gewünschten Kontrollberichte zukommen zu lassen. Leider liegt aber keine vollständige postalische Adresse von Ihnen vor, es fehlen Postleitzahl und Ort. Wenn Sie mir die fehlenden Daten mitteilen, kann ich die erbetene Information erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Hundertmark
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica“ vom 27.08.20…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Rüdiger Hundertmark
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
13. April 2023 12:04
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica“ vom 27.08.2022 (#257878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 195 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Hundertmark
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Hundertmark, leider hatten Sie bei Ihrer ursprünglichen Anfrage Ihre Adresse nicht vollständig …
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
17. April 2023 06:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hundertmark, leider hatten Sie bei Ihrer ursprünglichen Anfrage Ihre Adresse nicht vollständig mitgeteilt. Mit Mail vom 26.09.2022 haben wir Ihre Anschrift angefragt, aber keine Antwort bekommen. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Anschrift mit, damit ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zuschicken kann. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Hundertmark
Guten Tag, hier meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Hundertmark Anfragenr: 257878 Antwort an: <…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Rüdiger Hundertmark
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Weserschiffchen, Porta Westfalica [#257878]
Datum
10. Mai 2023 12:01
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hier meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Hundertmark Anfragenr: 257878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257878/ Postanschrift Rüdiger Hundertmark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>