Kontrollbericht zu Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Twistetal

den Zeitpunkt aller stattgefunden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sowie die dabei erstellten Kontrollberichte, welche nicht Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens sind.

Es handelt sich um folgenden Betrieb:

Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG
Korbacher Straße 5
34477 Twistetal

Gemäß meiner vorherigen Anfrage (5.3 - 20 c; #189364) sind die letzten zwei Berichte nach ihrer Antwort vom 01.07.2020 nach „vollumfänglich von den Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Kassel betroffen”. Sie trafen jedoch keine Aussage zu anderen evt. vorhandenen Kontrollberichten.
Dies ist eine von der vorherigen Anfrage unabhängige Anfrage.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG, Twistetal [#192202]
Datum
7. Juli 2020 22:02
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
den Zeitpunkt aller stattgefunden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sowie die dabei erstellten Kontrollberichte, welche nicht Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens sind. Es handelt sich um folgenden Betrieb: Wilde Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und Co. KG Korbacher Straße 5 34477 Twistetal Gemäß meiner vorherigen Anfrage (5.3 - 20 c; #189364) sind die letzten zwei Berichte nach ihrer Antwort vom 01.07.2020 nach „vollumfänglich von den Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Kassel betroffen”. Sie trafen jedoch keine Aussage zu anderen evt. vorhandenen Kontrollberichten. Dies ist eine von der vorherigen Anfrage unabhängige Anfrage.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192202/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Zwischennachricht Wilke Waldecker Fleisch und Wurstwaren GmbH Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.07…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Betreff
Zwischennachricht Wilke Waldecker Fleisch und Wurstwaren GmbH
Datum
20. Juli 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,3 KB
smime.p7s
6,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.07.2020 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
20. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Information…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Anhörung zur Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG [#192202]
Datum
24. Juli 2020 14:29
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 5.3 - 20 c Sehr geehrteAntragsteller/in ich verzichte hiermit auf die Möglichkeit zur Anhörung und einen ablehnenden Bescheid. Dennoch danke für die Antwort. Auch wenn Sie diese – nächstes Mal – per E-Mail zustellen könnten, insbesondere da die Antwort ja kein rechtskräftiger Bescheid ist, verursacht eine postalische Zustellung nur unnötige Kosten und ist somit auch im Sinne der Umweltfreundlichkeit nicht zielführend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192202/