Kontrollbericht zu Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel
Antonieterstraße 23
65929 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel [#249779]
Datum
23. Mai 2022 17:55
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel Antonieterstraße 23 65929 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249779/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.05.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfra…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel [#249779]
Datum
24. Mai 2022 07:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.05.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Verfahren äußerst umfangreich ist. So wird zunächst der angefragte Betrieb gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 VIG i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) angehört und eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Anschließend ergeht der Mitteilungsbescheid über die Bekanntgabe der Entscheidung an den Dritten sowie der Grundbescheid an Sie als Antragsteller/in. Gegen das Vorhaben der Weitergabe der Kontrollberichte kann der Dritte gerichtlich vorgehen. In diesem Fall werden Sie als Beteiligte/r seitens des Gerichtes beigeladen, wodurch ggf. Kosten entstehen können. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen sowie des oben beschriebenen Verfahrens ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 23.05.2022 und teilen Ihnen mit, d…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel [#249779]
Datum
25. Mai 2022 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 23.05.2022 und teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Begründung: Gemäß § 4 Absatz 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen auf welche Informationen er gerichtet ist. Der von Ihnen angefragte Betrieb "Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel“, Antonieterstraße 23, 65929 Frankfurt am Main existiert nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen. (32.6), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Stadt Frankfurt am Main – Der Oberbürgermeister Ordnungsamt – Veterinärwesen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
25. Mai 2022
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
PER FAX Stadt Frankfurt am Main – Der Oberbürgermeister Ordnungsamt – Veterinärwesen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischgrosshandel W. Roll & Sohn GmbH Carl-Benz- Str. 16 60386 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Bescheid auf Fax-Anfrage mit korrigierter Adresse.
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid auf Fax-Anfrage mit korrigierter Adresse.
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Pl…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Willi Roll & Sohn GmbH Fleischgroßhandel [#249779]
Datum
27. Juni 2022 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
kontrollberichtewillirollundsohn.zip
5,9 MB
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Plattform Frag den Staat im Rahmen der „TopfSecret“-Aktion, Betrieb: „Willi Roll & Sohn Fleischgroßhandel GmbH“, Carl-Benz-Str. 16, 60386 Frankfurt am Main Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf unseren Grundbescheid vom 08.06.2022 senden wir Ihnen hiermit alle Kontrollberichte mit Beanstandungen der letzten 5 Jahre ab Antragseingang. Aufgrund der Menge wurden die Kontrollberichte in einer ZIP Datei komprimiert. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Auskunft (extrahiert aus übersendeter Archivdatei): - Kontrollbericht vom 28.06.2017: 2 Feststellungen (ohne Deta…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft (extrahiert aus übersendeter Archivdatei): - Kontrollbericht vom 28.06.2017: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 11.07.2017: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 12.07.2017: Nachkontrolle, 2 neue Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 16.08.2017: 3 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 18.10.2017: 5 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 12.12.2017: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 24.01.2018: 3 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 20.02.2018: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 16.03.2018: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 18.04.2018: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 11.07.2018: 6 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 13.08.2018: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 20.09.2018: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 22.10.2018: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 23.11.2018: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 13.02.2019: 4 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 14.03.2019: 5 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 10.04.2019: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 22.05.2019: 6 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 26.06.2019: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 25.07.2019: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 22.08.2019: 3 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 25.09.2019: 3 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 30.10.2019: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 20.11.2019: 7 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 17.12.2019: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 26.01.2020: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 18.03.2020: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 23.06.2020: 6 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 27.08.2020: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 22.09.2020: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 22.10.2020: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 25.03.2021: 3 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 21.05.2021: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 21.06.2021: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 24.08.2021: 3 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 10.12.2021: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 15.02.2022: 1 Feststellung (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten) - Kontrollbericht vom 28.04.2022: 2 Feststellungen (ohne Detailauflistung auf Folgeseiten)