Kontrollbericht zu Willy Siemes & Sohn Fleischgroßhandel und Großschlachterei GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Willy Siemes & Sohn Fleischgroßhandel und Großschlachterei GmbH & Co. KG
Gerberstraße 29-33
41748 Viersen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Lars Riße
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Lars Riße
Betreff
Kontrollbericht zu Willy Siemes & Sohn Fleischgroßhandel und Großschlachterei GmbH & Co. KG [#205766]
Datum
14. Dezember 2020 12:08
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Willy Siemes & Sohn Fleischgroßhandel und Großschlachterei GmbH & Co. KG Gerberstraße 29-33 41748 Viersen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Riße Anfragenr: 205766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205766/ Postanschrift Lars Riße << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Riße
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Dame/Sehr geehrter Herr! Ihre Anfrage ist bei mir eing…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
14. Dezember 2020 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/Sehr geehrter Herr! Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Es ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
837,1 KB
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
659,5 KB
Lars Riße
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Willy Siemes & Sohn Flei…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Lars Riße
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Willy Siemes & Sohn Fleischgroßhandel und Großschlachterei GmbH & Co. KG [#205766]
Datum
7. März 2021 16:01
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Willy Siemes & Sohn Fleischgroßhandel und Großschlachterei GmbH & Co. KG“ vom 14.12.2020 (#205766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lars Riße Anfragenr: 205766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205766/ Postanschrift Lars Riße << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Riße, die Informationen wurden Ihnen mit Schreiben vom 01.02.2021 auf dem Postwege zugesandt.…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: AW: Kontrollbericht zu Willy Siemes & Sohn Fleischgroßhandel und Großschlachterei GmbH & Co. KG [#205766]
Datum
8. März 2021 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Riße, die Informationen wurden Ihnen mit Schreiben vom 01.02.2021 auf dem Postwege zugesandt. Eine Zweitschrift meines Schreibens geht Ihnen zu. Mit freundlichen Grüßen