Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wilma Wunder
Friesenstraße 82
50672 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln [#178433]
Datum
31. Januar 2020 12:33
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wilma Wunder Friesenstraße 82 50672 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178433 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln“ vom 31.01.2020 (#17…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln [#178433]
Datum
3. März 2020 11:35
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln“ vom 31.01.2020 (#178433) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 178433 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
3. März 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln“ vom 31.01…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln [#178433]
Datum
3. März 2020 11:35
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln“ vom 31.01.2020 (#178433) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178433 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
3. März 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.01.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilma Wunder, Köln [#178433]
Datum
2. Juli 2020 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.01.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich wegen der notwendigen Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes, die Bearbeitungsfrist Ihres VIG-Informationsantrages auf zwei Monate verlängert (Regelfrist gem. § 5 Abs. 2 VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich ordnungsgemäß der Reihe nach prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie mir dazu, soweit noch nicht geschehen, Ihre Postanschrift mit. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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