Kontrollbericht zu Winzergenossenschaft Britzingen, Verkaufsstelle Badenweiler, Badenweiler

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Winzergenossenschaft Britzingen, Verkaufsstelle Badenweiler
Sofienstraße 4
79410 Badenweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

In den letzten fünf Jahren fand keine Kontrolle statt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Winzergenossenschaft Britzingen, Verkaufsstelle Badenweiler, Badenweiler [#167628]
Datum
30. September 2019 22:33
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Winzergenossenschaft Britzingen, Verkaufsstelle Badenweiler Sofienstraße 4 79410 Badenweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärz…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Weitergeleitet: Kontrollbericht zu Winzergenossenschaft Britzingen, Verkaufsstelle Badenweiler, Badenweiler [#167628]
Datum
2. Oktober 2019 10:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt] , vielen Dank für Ihre VIG-Anfrage vom 30.9.19. Sie erhalten auf dem Postweg Nachricht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > > > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], > [geschwärzt] ([geschwärzt] > [geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] ?[geschwärzt]? [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], > [geschwärzt] ? [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt] ?[geschwärzt]? [geschwärzt] ?[geschwärzt]?)[geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt], > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt]
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Auslegung des Antrags, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen"
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid Aufgrund Ihres Antrages vom 01.10.2019 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Verbraucherin…
Aufgrund Ihres Antrages vom 01.10.2019 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) den begehrten Informationsanspruch erfüllen. Da der verantwortliche Betreiber als beteiligter Dritter ebenfalls die Möglichkeit hat gegen den mit heutigem Datum erlassenen Bescheid Widerspruch einzulegen, werden wir Ihnen die dem Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz bekannten Informationen zu der letzten Kontrolle unmittelbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, wie gewünscht, ebenfalls auf elektronischem Wege bekanntgeben. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Auskunft In den letzten fünf Jahren fand keine Kontrolle statt.
In den letzten fünf Jahren fand keine Kontrolle statt.