Kontrollbericht zu Wirtshaus Steinhagen, Insel Poel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Wirtshaus Steinhagen
Wangern 17
23999 Insel Poel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kontrollbericht zu Wirtshaus Steinhagen, Insel Poel [#43410]
Datum
16. Januar 2019 05:38
An
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wirtshaus Steinhagen Wangern 17 23999 Insel Poel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
392907 Sehr geehrter Herr Beier, Ihren Antrag vom 16.01.2019 auf Informationen über lebensmittelrechtliche Betrie…
Sehr geehrter Herr Beier, Ihren Antrag vom 16.01.2019 auf Informationen über lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen in Wirtshaus Steinhagen Wangern 17 23999 Insel Poel haben wir erhalten und werden diesen zeitnah bearbeiten. Da hier evtl. rechtliche Interessen Dritter durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, werde ich gemäß § 5 Abs. 1 des VIG eine Anhörung nach § 28 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) durchführen. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 VIG darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrages somit bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 und 4 VIG die Entscheidung über den Antrag auch der Geschäftsleitung von Wirtshaus Steinhagen Wangern 17 23999 Insel Poel bekannt zu geben ist, und diesem auf Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen sind. Damit bestehen ein Rechtsanspruch des Betriebes und eine Pflicht der Behörde zur Weitergabe, die durch Ihren Widerspruch nach Art. 21 DSGVO nicht betroffen sind. Ein Widerspruch gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist auch nicht möglich, da die Verarbeitung Ihrer Daten auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO beruht und nicht, wie von Art. 21 DSGVO gefordert, auf Buchstabe e oder f. Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage handelt es sich um eine Auskunft, die gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebührenfrei, oder bei einem Verwaltungsaufwand von mehr als 250 (bzw. 1 000) Euro gemäß Tarifstelle 1.1 (bzw. 1.2) VIGKostVO M-V mit Kosten verbunden wäre. Sollten Kosten absehbar sein, werde ich Sie vorab darüber informieren. Ich bitte Sie, mir bis zum 09. Februar 2019 schriftlich mitzuteilen, ob Sie trotz der eventuell auf Sie zukommenden Kosten und der möglichen Offenlegung Ihrer Daten an den Dritten an Ihrem Antrag festhalten oder diesen zurückziehen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: 392907 [#43410] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin,…
An Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: 392907 [#43410]
Datum
10. Februar 2019 23:39
An
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 43410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Automatische Antwort: 392907 [#43410] Ich bin zur Zeit nicht im B?ro. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Be…
Von
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachdienst 39 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Automatische Antwort: 392907 [#43410]
Datum
10. Februar 2019 23:39
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht im B?ro. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an den Fachdienstleiter Herrn Dr. Aldinger <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Gr??en Dr. Susan Trojan Amtstier?rztin